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Geschrieben von Shinead am 30.08.2006, 21:53 Uhr

@Shinead

Du musst den Ausweis in der Bewerbung auf jeden Fall erwähnen.
Spätestens im Vorstellungsgespräch wirst Du gefragt werden, warum Du einen GdB hast. Und wer würde darauf nicht antworten? (Gesetzliche Grundlage hin oder her...)

Ein Arbeitgeber fängt dann halt an zu rechnen. Leider sind die "Strafgebühren" die ein AG zahlen muss wenn er die Behindertenquote nicht erfüllt so gering, dass es ich rechnet zu zahlen statt einzustellen.
Schließlich muss der AG 5 Tage mehr Urlaub und ggf. häufigere Ausfälle wg. Krankheit oder Kuren zahlen...

Wenn irgend möglich suche erst den Job und nach (!) der Probezeit dann erst den Ausweis beantragen.

LG
Shinead

PS: Ich hatte mit chronischer Krankheit 50% GdB. Laß Dich da nicht über den Tisch ziehen ;o)

 
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