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Geschrieben von wolke76 am 16.07.2015, 19:41 Uhr

Testament anfechten, hat jemand Erfahrungen ?

Du müsstest beweisen, dass der Erblasser zum Zeitpunkt des Testaments eine bestimmte Vorstellung (zerrüttetes Verhältnis) hatte und sich diese nachträglich als Irrtum herausgestellt hat. Vorstellungen des Erblassers, die dieser erst nach der Errichtung seines Testaments gebildet hat, sind für eine Anfechtung irrelevant.

Der Grund fürs Testament war m.E. nicht irrtumsbehaftet. Damals waren die Umstände entsprechend. Keinerlei Anlass, einen Irrtum anzunehmen!

Dass sich das Verhältnis geändert hat, war nicht absehbar, stellt aber doch keinen Irrtum dar. Die Änderung des Testaments wurde versäumt, obwohl man es evtl vorhatte. Das ändert nichts an der Richtigkeit und Gültigkeit des vorliegenden letzten Willens.

Das Thema ist sehr komplex, ein RA kennt sich besser aus. Auf seine Aussage solltest du warten, dir m.E. aber keine großen Hoffnungen machen. Vielleicht hast du jaauch Glück...

 
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