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Geschrieben von Maximum am 30.06.2011, 10:49 Uhr

Unterhalt § 1602 abs 1

ich kann nur hoffen das das Gesetz dem Vater recht gibt....klar die alten buckeln sich krum und der Herr hat nur noch Herzchen in den Augen...lernen aus Konsequenzen nennt man das.Wenn er nix macht kriegt er nix.Wenn er jetzt Kohle kriegt für Freundin hüten dann geht der nie mehr arbeiten...
Wie stehst du denn selber dazu? findest du sein Verhalten akzeptabel?
War er schon beim Arzt wegen seiner psychischen Verfassung?

 
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