Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von larajoy1 am 30.06.2011, 12:15 Uhr

Unterhalt § 1602 abs 1

Schulpflicht 9 bzw 10 Jahre.
Berufschulpflicht bis 12 Jahre fertig sind :-)

Also ist er noch Berufschulpflichtig, aber eben nur 1 x die Woche oder eine Vollzeitschule für 1 Jahr

Was wäre aber wenn er die schule besucht 1x die Woche??? kann und will der Vater auch keinen Unterhalt bezahlen??

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.