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Geschrieben von Philo am 09.05.2016, 13:27 Uhr

Verspätungszuschalg für zu spät abgegebene Steuererklärungen...

Hallo,
ich hab heut in der Zeitung gelesen, dass künftig verspätet abgegebene Steuererklärungen mit 25,-€ monatlichem Verspätungszuschlag versehen werden.
Nun ist es so, dass ich meine Nebenkostenabrechnung (brauch ich für die Steuer) von der Hausverwaltung immer pünktlich zum 29. Juni bekomme (30. Juni ist der letzte mögliche Tag), die Steuererklärung muss ich aber am 31. Mai abgeben, damit ich den Verspätungszuschlag nicht zahlen muss. Und mein Steuerberater macht die Erklärung auch nicht am 30. Juni abends.
Grund für die Gebühr ist ein "erhöhter Verwaltungsaufwand"... Ich frage mich, ob der im August höher ist als im April???????
Heißt, aufgrund der neuen Regelung zahle ich 50,-€ jährlich an unverschuldeten Zuschlägen. Ich finde das dreist.
Habt ihr davon gehört? Seht ihr ne Möglichkeit, das zu umgehen?
Ich werd die Unterlagen ohne die Nebenkostenabrechnung einreichen, diese dann im Juli nachreichen - haben die dann eben den Mehraufwand.
LG, Philo

 
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