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von MartaHH  am 18.09.2015, 9:06 Uhr

versuchter Amoklauf in Berlin

"die Leute" haben wir uns nicht selbst gemacht. Der Mann konnte nicht in sein Heimatland abgeschoben werden aus humanitären Gründen, weil ihm dort die Todesstrafe drohte. Aus dem Hamburger Abendblatt, unserem Käseblättchen:

"Y. war den Behörden seit dem vereitelten Anschlag 2004 bekannt. Sein geplantes Attentat auf den irakischen Präsident scheiterte, weil Sicherheitsbehörden davon erfuhren. Als Folge davon war der Ablauf des Staatsbesuchs beim damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) geändert worden. Das Regierungsviertel war danach nahezu hermetisch abgeriegelt.

2008 wurden neben Y. aus BErlin wurden Ata R. aus Stuttgart und Masin H. aus Augsburg für den geplanten Anschlag verurteilt. Die drei Iraker konnten Anfang Dezember 2004 bei einer Razzia in den drei Städten verhaftet werden. Y. galt als Planer des Attentats. Er wurde zudem wegen seiner Zugehörigkeit zu der Terrororganisation Ansar al-Islam (auf Deutsch: Unterstützer des Islam) angeklagt.

Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte Ata R. als Haupttäter zu zehn Jahren, Komplize Mazen R. zu siebeneinhalb Jahren Haft. Rafik Y. bekam eine Strafe von acht Jahren. Er wurde am 26. März 2013 vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen. Danach verlagerte er seinen Lebensmittelpunkt wieder nach Berlin, wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Donnerstag bestätigten.

Y. stand demnach auf einer Liste nichtdeutscher terroristischer Gefährder und unter sogenannter Führungsaufsicht. Im Rahmen dieser Aufsicht war er unter anderem verpflichtet, eine elektronische Fußfessel zu tragen. Die Behörden hatten versucht, den Mann in den Irak abzuschieben. Dies sei jedoch nicht möglich gewesen, „weil aufgrund des Umstandes, dass ihm bei einer Rückkehr in den Irak wegen der Beteiligung an dem Attentat die Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe drohe, ein rechtliches Abschiebungsverbot bestand“, sagte Berlins Innensenator.

Trotz Führungsaufsicht fiel Rafik Y. nach seiner Haftentlassung 2013 wegen seines aggressiven Verhaltens auf. Gegen ihn lief ein Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung in vier Fällen. Er hatte eine Amtsrichterin bedroht, eine Mitarbeiterin einer Sozialbehörde sowie eine Polizeibeamtin. Zeitweise habe er, heißt es, einen verwirrten Eindruck gemacht."

 
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