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Geschrieben von ungewohnt am 09.08.2016, 18:10 Uhr

Vielleicht erst mal mit Umsetzung vorn Gerichtsurteilen anfangen?

Ich hatte einen Titel: 8 Monate Haft, wenn der Unterhalt nicht bezahlt wird, die Rückstände abbezahlt werden usw...... trotz Bewährung wurde dies nicht vollstreckt. Ich habe von 18 Jahren nur 9 Monate Unterhalt erhalten. Der KV spielt Golf, fährt Mercedes und wohnt im freistehenden Haus..... zahlt alles die Lebensgefährtin. Aber er ist Geschäftsführer von 2 Firmen und hat kein Geld.....
8 Monate im Knast und anschließend kein Führerschein.... das hätte mich gefreut.
Unterhalt habe ich so oder so nicht bekommen, aber das Wissen, dass er sich ein tolles Leben macht und später (da keine Rente) noch vom Sohn Unterhalt fordern kann *da koche ich heute noch*

 
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