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Geschrieben von shinead am 09.08.2016, 14:10 Uhr

Warum hat Dein Jugendamt nicht reagiert?

Wenn der KV seinen eigenmächtig Lohn kürzt, kann ihm der Selbstbehalt gekürzt werden, so dass er den Mindestunterhalt zahlen muss.

Auch bei Verstoß der erhöhten Erwerbsobliegenheit kann es zu Zwangsmaßnahmen kommen. Den meisten KV ist es zumutbar einen Minijob anzunehmen um ihrer Unterhaltspflicht nachzukommen.

Wenn der Lebensstandard des KVs nicht mit den offiziellen Zahlen zusammen passt, oder Du sogar weißt, wo er schwarz arbeitet, verpfeif' ihn beim Jugendamt.

Zuckt Dein Jugendamt nicht, besorg' Dir einen bissigen Anwalt!

 
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