Geschrieben von Graefin am 04.08.2008, 9:40 Uhr |
Wann muß Abrechnung über Strom/Gas vorliegen?
Hallo,
darf ich mal fragen warum du den Anbieter nicht wechselst? Wir haben dieses Jahr auch aufgrund einer Preiserhöhung gewechselt und haben nun einen günstigen Tarif (was man heute noch günstig nennen kann ) für Gas und Strom, Stromtarif läuft über 2 Jahre, Gas über ein Jahr.
Schau doch mal im Net, da gibt es viele Möglichkeiten zu vergleichen und zu wechseln. Aber: Hände weg von Verträgen wo du eine Mindestabnahmemenge hast oder für ein Jahr im voraus bezahlen sollst.
Gruß G.
- Wann muß Abrechnung über Strom/Gas vorliegen? - 32+4 04.08.08, 2:02
- Re: Wann muß Abrechnung über Strom/Gas vorliegen? - Graefin 04.08.08, 9:40
- Re: Wann muß Abrechnung über Strom/Gas vorliegen? - 32+4 04.08.08, 9:45
- Re: Wann muß Abrechnung über Strom/Gas vorliegen? - Graefin 04.08.08, 10:27
- Re: Wann muß Abrechnung über Strom/Gas vorliegen? - 32+4 04.08.08, 10:30
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