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Geschrieben von shinead am 08.06.2018, 14:23 Uhr

Weiß denn jemand, wie es dann im Allgemeinen mit so einem Fall...

Warum sollte man im Irak einen Prozess durchführen, wenn die Tat in Deutschland vollbracht wurde? Das macht schlicht keinen Sinn und wird daher auch nicht gemacht.

Wie schon geschrieben wäre es außergewöhnlich wenn ein Heimatland einen Staatsbürger an ein Drittland ausliefert. Tatsächlich ist schon die Verhaftung m.E. ungewöhnlich.

Einen Prozess wird es aber nur geben, wenn sich Irak und Deutschland über eine Auslieferungen einigen.

 
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