von LeRoHe am 06.03.2017, 10:24 Uhr |
Welche Unterlagen an Whgs-Nacheigentümer?
Hallo Zusammen,
wenn man seine Eigentumswohnung verkauft, welche Unterlagen bekommt denn der neue Eigentümer ausgehändigt?
Klar ist Teilungserklärung, Pläne, letzte beiden Beschlüsse, letzte Abrechnung, Nachweis Gebäudeversicherung.
Aber was ist mit dem Rest? Gesammelten Beschlüssen, Abrechnungen, Infoschreiben der Verwaltung, Schriftverkehr der Beiratsarbeit, Abnahmen vom Bauträger, damalige Mängelanmeldungen etc?
Ziehen in vier Wochen um und muss jetzt mal mit irgendwas anfangen
Danke!
Also wir hatten von unserem Vorbesitzer (Haus) alles bekommen, was er noch hatte...
Antwort von peekaboo am 06.03.2017, 12:00 Uhr
LG
Peeka
Re: Welche Unterlagen an Whgs-Nacheigentümer?
Antwort von Birgit22 am 06.03.2017, 13:12 Uhr
Da wir als Eigentümergemeinschaft gleich zweimal mit unseren Hausverwltungen baden gegangen sind, würde mich als Käufer brennend interessieren, wie die Hausverwaltung wirtschaftet, aktuelle Kontostände, und das Rücklagenkonto.
Ob es Renovierungsstau gibt, bzw. Renovierungen anstehen. Sieht man ja auch in den Beschlssen evtl.
Nach dem letzten Hausverwalterwechsel ( ich hoffe sehr der Neue arbeitet korrekt ), mussten wir (44 Eigentümer ) eine nicht unerhebliche Summe an Sonderumlagen leisten, weil die Konten leer waren, und zu Jahresbeginn nicht mal mehr die Gebäudeversicherung bezahhlt werden konnte.
Aus dem Grund, würden mich diese Dinge am ehesten interessieren. Es sei denn, ich bin komplett ahnungslos, weil ich mich mit diesen Dingen noch nie befasst habe.
Re: Welche Unterlagen an Whgs-Nacheigentümer?
Antwort von Bookworm am 06.03.2017, 14:01 Uhr
Wir haben unseren Hauskäufern alles gegeben, was wir zum Haus hatten: von den Planungen, über sämtliche Rechnungen etc.(so können sie sehen, wann z.B: das Dach neu gemacht wurde usw.). War ziemlich viel, weil es ein altes Haus war ;-)
Was meine Virschreiberin erwähnt finde ich auch wichtig. Ich wäre eine Ahnungslose, aber entsprechende Unterlagen würden mir die Mögli hkeit geben mich zu informieren.
Re: Welche Unterlagen an Whgs-Nacheigentümer?
Antwort von LeRoHe am 06.03.2017, 14:21 Uhr
Wenn ich das so lese was ihr da erlebt, können wir mit unserer Verwaltung ja echt froh sein! Obwohl man sich auch öfters mal aufregen musste...
Re: Welche Unterlagen an Whgs-Nacheigentümer?
Antwort von shinead am 06.03.2017, 14:37 Uhr
Ich würde dem neuen Eigentümer schlicht alle vorhandenen Versammlungsprotokolle, eine aktuelle Beschlussliste (gibt es bei uns immer nach der Versammlung), Abrechnungen (ggf. Kopien) und natürlich die Teilungserklärung überlassen. Also eigentlich alles, was im "laufenden Wohnungsordner" so drin ist. Du brauchst es ja dann nicht mehr.
Schriftverkehr der Beiratsarbeit hört sich so an, als wärest Du Verwaltungsbeirat gewesen. Die zugehörigen Unterlagen kannst Du den verbleibenden Beiräten übergeben. Das geht tatsächlich den neuen Eigentümer erst etwas an, wenn er auch Beirat ist.
Re: Welche Unterlagen an Whgs-Nacheigentümer?
Antwort von shinead am 06.03.2017, 14:40 Uhr
Aktuelle Kontostände teilen wir nie einzelnen Eigentümern mit. Eine Übersicht über die Kontostände gibt es immer zum Jahresletzten (in der Bilanz).
Re: Welche Unterlagen an Whgs-Nacheigentümer?
Antwort von LeRoHe am 06.03.2017, 17:16 Uhr
Danke, so werd ichs machen!
Ja, war insgesamt 7 Jahre Verwaltungsbeirätin und werde es nicht vermissen
Nochmals Hausbau und Danke
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