Geschrieben von wolke76 am 13.01.2015, 21:11 Uhr |
Wenn ihr einen Anwalt habt,...
...dann frage doch ihn. Er wird dich entsprechend beraten.
Ansonsten kann dein Mann (nicht du) einfach zur Polizei gehen und die Sachlage schildern. Das wird dann aufgenommen. Um welchen Straftatbestand es sich handelt, wird dann ermittelt. DAS muss dein Mann nicht sagen.
Rufmord ist der Überbegriff für z.B. Verleumdung und üble Nachrede, wobei sich die letzteren im Wahrheitsbeweis unterscheiden.
- Verleumdung, Rufmord, Üble Nachrede - CarinaLilly 13.01.15, 18:43
- Wenn ihr einen Anwalt habt,... - wolke76 13.01.15, 21:11
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