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Geschrieben von catalanya am 31.08.2013, 14:07 Uhr

Wie formulieren und nochwas...

Stellt Euch mal vor, ihr kauft neue exklusive Möbel in einem Möbelhaus.
Die Möbel werden geliefert, haben jedoch mehrere Schäden. Ihr reklamiert.
Es kommt ein vom Möbelhaus bestellter Gutachter, der eine Teil wird an einem weiteren Termin vor Ort repariert, zu einem späteren Zeitpunkt wird der andere Teil daraufhin ausgetauscht.
Der ausgetauschte Teil hat wieder Mängel. Wieder reklamiert ihr, auch, weil der reparierte Schaden noch immer nicht in akzeptablen Zustand ist.
Daraufhin wird Euch ein 50 Euro Einkaufsgutschein des Möbelhauses angeboten (Gesamtwert der bestellten Möbel betrug einen knapp 5stelligen Betrag...). Ihr seid mit dieser Lösung nicht einverstanden. Erneut kommt einer von der Gutachterfirma, der den Schaden an den Austauschmöbeln vor Ort beseitigt, den von Anfang an bestehenden Schaden erneut versucht, zu reparieren, es jedoch nicht hinbekommt und meint, es sei halt Handwerk, da könne man nichts machen.
Wieder schreibt ihr das Möbelhaus an, diesmal werden 300 Euro angeboten, wenn ihr nun den Schaden an dem zweifach zu reparieren versuchten Möbeln akzeptiert.

Wie schreibe ich denn jetzt, daß wir uns mit einem Preisnachlass generell einverstanden wären, jedoch die Höhe nicht unseren Vorstellungen entspricht? Eben auch, weil in dem Preisvorschlag des Möbelhauses nur das eine Teil genannt wird, insgesamt aber 3 Teile sichtbare Schäden aufweisen. Und wie hoch kann man sowas ansetzen? Auch unter Berücksichtigung, daß an 4 Tagen jemand zu Hause bleiben musste, um den Leuten die Türe zu öffnen. Versteht mich nicht falsch, ich bin nicht geizig oder so, sonst hätte ich keine so teuren Möbel gekauft, sondern gleich was billiges genommen, aber wenn ich die nächsten 10, 15 Jahre mit Traummöbeln leben soll, die sichtbare Schäden haben, dann muss das schon entsprechend reduziert werden.

Kann mir jemand helfen?

 
12 Antworten:

Re: Wie formulieren und nochwas...

Antwort von Nikas am 31.08.2013, 14:36 Uhr

bei der summe - also um die 10.000.- - sind 300.- und 50.- sowieso ein witz.
man muss ja nur vergleichen, mit welchen hohen reduzierungen ausstellungsstuecke und sonstige maengelteile angeboten werden.

mehr als zwei maengelbehebungsversuche muss ein kunde nicht akzeptieren. ich weiss nicht, ob das auch bei solchen faellen gilt.

ich wuerde mindestens 10% des kaufpreises zurueckverlangen, ansonsten zuruecktritt von kauf oder komplettaustausch der schadhaften teile. um verhandlungsspielraum zu haben. brief mit fallschilderung und dieser forderung an die geschaeftsfuehrung.
und dann abwarten.

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Re: Wie formulieren und nochwas...

Antwort von Nomadin13 am 31.08.2013, 14:45 Uhr

Lebst du in Trinidad?!?! Sorry, das ist seit einiger Zeit mein Standardsatz, wenn ich solche Geschichten lese, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass in Deutschland SO WAS geboten wird!

Anyway: ich weiss ja jetzt nicht, was genau diese "sichtbaren Schaeden" sind und wie stark mich das optisch beeintraechtigen wuerde. Prinzipiell haette ich wohl eher auf Auftausch bestanden und zwar so viele Male, bis akzeptable Stuecke geliefert werden und Reparaturarbeiten von Vorherein abgelehnt.

Nun, ihr habt euch fuer Behalten entschieden und wollt dafuer eine akzeptable Preisreduktion. Ich wuerde da bei 10% des Kaufpreises ansetzen.
Fuer die verlorenen Tage, an denen ihr dem Handwerker die Tuer oeffnen musstet, werdet ihr wohl keinen Ausgleich verlangen koennen.

Wuensche euch, dass ihr die Geschichte bald befriedigend hinter euch bringen und dann vergessen koennt und dafuer eure tollen Moebel geniesst!

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Re: Wie formulieren und nochwas...

Antwort von Christine70 am 31.08.2013, 18:47 Uhr

hmmm, da spielen jetzt mehrere faktoren eine rolle

um welche möbel handelt es sich? Freistehende oder fest verbaute wie z. b. küchenmöbel?
sind die mängel von außen sichtbar? oder befinden sie sich irgendwo im innern der möbel?


Sind es freistehende, dann würde ich nach dem zweiten reperaturversuch auf umtausch bestehen, da sie die mängel ja scheinbar nicht in griff bekommen. DU muß mit den mängeln dann jahrelang leben. das würde ich persönlich bei dem preis nicht wollen.

sind es fest verbaute möbel, dann sollen sie die teile die beschädigt sind, austauschen.

auf rabatt bzw entschädigungszahlungen würde ich mich nie und nimmer einlassen. wenn ich mehr als 10 000 euro für möbel ausgebe, dann sind das hochwertige möbel und so sollen sie auch aussehen. mängel würde ich da nicht akzeptieren. egal ob man sie von außen sieht oder nicht.

klingt hart, aber sie hatten zweimal die möglichkeit, die mängel zu beseitigen und das ging schief.

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hatte mal einen ähnlichen Fall

Antwort von somane am 31.08.2013, 19:44 Uhr

und drohte mit der Rechtsschutzversicherung......... da gings dann Ruck Zuck.

LG

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Re: hatte mal einen ähnlichen Fall

Antwort von catalanya am 31.08.2013, 20:23 Uhr

Vielen Dank für Eure Antworten!
Ich habe jetzt geschrieben, daß mir der Vorschlag des Möbelhauses lächerlich erscheint bei der Kaufsumme und ich mindestens 15 % Erstattung erwarte, sonst gehe ich vor Gericht.
Abgeschickt habe ich es noch nicht.
Meint ihr, das passt?

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das könnte man besser beurteilen wenn du die fragen mal beantworten würdest

Antwort von Milia80 am 31.08.2013, 20:31 Uhr

je nachdem um welche/möbel und mängel es sich handelt wollte ich das ausgetauscht haben.

beim schlafzimmer zb oder wenn der schaden je nachdem welcher an eienr hinterwand wäre dann wäre es mir nicht so wichtig

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Re: hatte mal einen ähnlichen Fall

Antwort von SchwesterRabiata am 31.08.2013, 20:32 Uhr

Ich glaube nicht, daß das wer hier einschätzen kann ohne die Schäden irgendwie gesehen zu haben.
Sind wir mal realistisch, in einem Laden werden Sachen mit geringen Mängeln meist ca. zum halben Preis verkauft. Hättest Du diese Möbel für 85% des Preises gekauft, wenn Du die Mängel vorher gekannt hättest?
ich glaube nicht, daß man hochwertige Möbel mit sichtbaren Schäden für 85% des eigentlichen Preises verkauft bekommen würde....
Nun war es halt so, daß Du die Sachen gesehen hast wohl im Neuzustand ohne Mängel, und Du dann kaputte Exemplare geschickt geliefert bekommen hast... auch ne masche um für möglichst viel beschädigte Sachen loszuwerden...... (nur mal so in den Raum geworfen!).

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Re: hatte mal einen ähnlichen Fall

Antwort von Mickie am 31.08.2013, 21:34 Uhr

Ich würde der Firma schrifltich mitteilen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider haben ihre Nachbesserungen zu keinem besseren Erfolg geführt, auch die von Ihnen angebotenen Gutscheine entsprechen nicht unserer Vorstellung einer angemessenen Entschädigung.

Wir möchten von dem Vertrag zurücktreten und bitten um Rückerstattung und Abholung der Möbel. Alternativ wären wir mit der Erstattung von 15 % Prozent des Kaufpreises einverstanden (falls Ihr das wirklich seit).

Ich bitte um Bestätigung.

Mit freundlichen Grüßen


Wenn das nicht funktioniert würde ich es eh einem Anwalt übergeben und fertig.

Gruss Mickie

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Re: hatte mal einen ähnlichen Fall

Antwort von Christine70 am 31.08.2013, 23:10 Uhr

auf die 15 % würde ich gar nicht eingehen.

wenn man bedenkt, 10 000 euro und man zieht 15 % ab, bleiben noch immer 8500 euro übrig. sehr viel geld. und die mängel bleiben ja.

für mich käme nur umtausch in frage

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Volle Kaufpreisrückerstattung

Antwort von Sailor am 31.08.2013, 23:11 Uhr

Was nach zwei Gutachtern, Reparaturen, Umtausch, Pipapo und nach der Aussage "ist halt Handwerk, kann man nix machen" immer noch nicht gut ist, gebe ich komplett zurück, da ich dann die Schnauze voll habe - erst recht, wenn es sich um Hochpreisiges handelt, das seinen Preis wert sein sollte.

Natürlich bei voller Preiserstattung PLUS - wegen der ganzen Umstände, die ihr wegen deren Qualitätsmängeln hattet - einen Pillepalle-Gutschein (wie z.B. jene 50-300 Euro).

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Ich schließe mich ausnahmsweise mal Sailor an...

Antwort von Hase67 am 01.09.2013, 9:26 Uhr

und hätte an eurer Stelle auch schon längst die Nase voll von diesem Zirkus. Wenn dann auch noch ein flapsiges "ist halt Handwerk, geht halt nicht anders" käme, wäre bei mir Feierabend, da hätte ich auch keine Geduld mehr.

Falls es sich um eine Küche handeln sollte, die ihr braucht (die also nicht einfach wieder abgeholt werden kann, weil ihr dann ein paar Wochen ohne leben müsstest), würde ich darauf bestehen, dass die Mängel komplett beseitigt werden - wenn das sichtbare Mängel z. B. an furnierten Türen sind, werden die ja im Laufe der Zeit nicht besser. Da setzt sich Dreck rein, zieht Feuchtigkeit rein, die das Möbel quellen lässt, etc. pp. Falls es sich um rein kosmetische Sachen handelt (dass zum Beispiel irgendetwas immer schief hängt, egal, wie man es festzieht), ist das ein eindeutiger Konstruktionsmangel und zeigt, dass die Möbel ihren Preis nicht wert sind oder nicht richtig eingepasst wurden. Dann würde ich verlangen, dass man sich mit dem Hersteller der Möbel eine kundenfreundliche Lösung überlegt.

Falls es euch tatsächlich nicht (mehr) so wichtig ist und ihr die Sache einfach nur über die Bühne haben wollt (ohne noch mehr Zeit zu investieren oder diese Leute noch öfter in euer Haus zu lassen), würde ich einen Preisabschlag von mindestens 30% verlangen (und eben, wie oben jemand schrieb, darauf verweisen, dass sie damit immer noch ein gutes Geschäft machen, weil sie die Möbel für den Preis im Laden nicht loskriegen würden) und auch noch mal anmerken, dass ihr es euch verbittet, mit 50- oder 300-Euro-Gutscheinen ruhiggestellt zu werden, wenn ihr so viel Geld in dieser Möbelfiliale lasst.

Und generell als Tipp: Wenn ihr in so einem Fall zu "nett", verständnisvoll und entgegenkommend seid, werdet ihr über den Tisch gezogen. Der bisherige Verlauf zeigt ja deutlich, dass man dort nicht wirklich gewillt ist, kundenfreundlich zu handeln, sondern eben versucht, rauszuschinden "was geht".

LG


Nicole

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Re: Wie formulieren und nochwas...

Antwort von IngeA am 01.09.2013, 12:18 Uhr

Ich würd mal in das Möbelhaus gehen (oder eine Freundin bitten) und mal nachsehen, was für Preisnachlässe die auf schadhafte Ware geben. Dann hast du was in der Hand, um so mehr als die Möbelhäuser bei solchen Rabatten auch gern tricksen (vorher Preis anheben um den Nachlass größer aussehen zu lassen).

Mit 300 Euro würde ich mich garantiert nicht abspeisen lassen. 30% + Entschädigung für die Urlaubstage müssten es mindestens sein bei sichtbaren Schäden.

LG Inge

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