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Geschrieben von catalanya am 31.08.2013, 14:07 Uhr

Wie formulieren und nochwas...

Stellt Euch mal vor, ihr kauft neue exklusive Möbel in einem Möbelhaus.
Die Möbel werden geliefert, haben jedoch mehrere Schäden. Ihr reklamiert.
Es kommt ein vom Möbelhaus bestellter Gutachter, der eine Teil wird an einem weiteren Termin vor Ort repariert, zu einem späteren Zeitpunkt wird der andere Teil daraufhin ausgetauscht.
Der ausgetauschte Teil hat wieder Mängel. Wieder reklamiert ihr, auch, weil der reparierte Schaden noch immer nicht in akzeptablen Zustand ist.
Daraufhin wird Euch ein 50 Euro Einkaufsgutschein des Möbelhauses angeboten (Gesamtwert der bestellten Möbel betrug einen knapp 5stelligen Betrag...). Ihr seid mit dieser Lösung nicht einverstanden. Erneut kommt einer von der Gutachterfirma, der den Schaden an den Austauschmöbeln vor Ort beseitigt, den von Anfang an bestehenden Schaden erneut versucht, zu reparieren, es jedoch nicht hinbekommt und meint, es sei halt Handwerk, da könne man nichts machen.
Wieder schreibt ihr das Möbelhaus an, diesmal werden 300 Euro angeboten, wenn ihr nun den Schaden an dem zweifach zu reparieren versuchten Möbeln akzeptiert.

Wie schreibe ich denn jetzt, daß wir uns mit einem Preisnachlass generell einverstanden wären, jedoch die Höhe nicht unseren Vorstellungen entspricht? Eben auch, weil in dem Preisvorschlag des Möbelhauses nur das eine Teil genannt wird, insgesamt aber 3 Teile sichtbare Schäden aufweisen. Und wie hoch kann man sowas ansetzen? Auch unter Berücksichtigung, daß an 4 Tagen jemand zu Hause bleiben musste, um den Leuten die Türe zu öffnen. Versteht mich nicht falsch, ich bin nicht geizig oder so, sonst hätte ich keine so teuren Möbel gekauft, sondern gleich was billiges genommen, aber wenn ich die nächsten 10, 15 Jahre mit Traummöbeln leben soll, die sichtbare Schäden haben, dann muss das schon entsprechend reduziert werden.

Kann mir jemand helfen?

 
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