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Geschrieben von Moneypenny77* am 12.11.2009, 20:33 Uhr

@patti1977

Wie ich unten schon schrieb: genau so geht es NICHT.

Nach Kenntnis des Todes wird auf "Nachlasskonto" umgestellt, dann sind sowieso erst einmal keine Verfügungen (außer für die Bestattung) möglich. Mit dem Erbschein erfolgt die Umstellung auf eine GbR/Erbengemeinschaft.

Was denen "lieber" ist, ist relativ latte. Je nach System muß sich dann tatsächlich jemand die Mühe machen und einen manuellen Kontoabschluss fahren, da es vier externe Abrechnungskonten gibt. Sache von zwei Minuten... für Anfänger ;-)

Überweisen sie an einen Erben, seid Ihr darauf angewiesen, daß der auch an EUCH überweist, sonst dürft Ihr Euch das nämlich alles wieder einklagen und die Bank wird sich herausreden mit: "Wir hatten den gemeinschaftlichen Auftrag der GbR zum Abschluß über ein Konto".

 
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