Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von zwergchen84 am 27.03.2021, 17:58 Uhr

Allein und ratlos

Ich denke auch, dass die Nicht Angemeldete Untervermietung durch die Mutter eher ein Problem werden wird. Und eben, dass das Jobcenter finden wird, dass die Wohnung zu groß ist. Wohngeld fällt bei Alg2 Bezug weg, ebenso Kinderzuschlag.
Eine WG gründen kann man erst, wenn man selber Mieter ist. Wie es sich bei einem Untermietvertrag verhält, wenn man selber ALG2 bezieht, weiß ich nicht. Deshalb finde ich den Rat von Vallie, sich einen Anwalt zu nehmen und mit dem sämtliche Möglichkeiten auszuloten, am sinnvollsten. Der kennt das Recht und weiß, wie was am besten geht und kann der AP helfen.

Was ich mich noch frage: 800 Euro für eine Vierzimmer Wohnung sind nun wirklich ein Schnäppchen. Mit dem Zusatz "Wohnungsbaugesellschaft" drängt sich mir die Frage auf, ob diese Wohnung eine "Sozialwohnung" ist? Also evtl. ein Wohnberechtigungsschein benötigt wird? Unabhängig ob ja oder nein, würde ich so einen Schein dennoch beantragen. Der kann nur hilfreich sein, wenn eine günstige Wohnung gesucht wird.

 
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