Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Ekied am 06.03.2021, 20:19 Uhr

Alleinerziehend- geteiltes Sorgerecht Pflicht?

Hallo ihr Lieben,

Ich habe schon seit längeren eine Frage.. und zwar bin ich aktuell in der 21 ssw habe den Vater des Kindes aber bisher nur 3x getroffen. Er weiß auch von der Schwangerschaft und setzt mich bereits jetzt schon unter Druck bezüglich vieler Dinge, unter anderem das geteilte Sorgerecht. Da ich mich aber absolut nicht wohl fühle dabei, alleine schon aus dem Grund das ich ihn nicht wirklich kenne und vertraue. Die Vaterschaft will er nach dem Beweis durch einen Test nach der Entbindung auch anerkennen. Bin ich dann automatisch mein alleiniges Sorgerecht los? Hoffentlich könnt ihr helfen.

Ganz liebe Grüße

 
42 Antworten:

Re: Alleinerziehend- geteiltes Sorgerecht Pflicht?

Antwort von Ekied am 06.03.2021, 20:41 Uhr

Was man noch dazu sagen müsste ist das ich dem Vater das Kind nicht vorenthalten möchte. Er soll aufjedenfall seinen Umgang haben. Mir ist nur absolut nicht wohl beim Sorgerecht. Zudem wohnt er auch mehr als 40 km entfernt von mir.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Du hast nach der Geburt das alleinige Sorgerecht.

Antwort von Schru am 06.03.2021, 21:17 Uhr

Ihr,der KV und Du, könntet eine Erklärung über die gemeinsame Sorge abgegeben.Du bist dazu aber in keinster Weise verpflichtet.
Der KV hat aber die Möglichkeit, bei Familiengericht die gemeinsame Sorge zu beantragen. Zwar sind die Entscheidungen dahingehend "väterfreundlicher" geworden, aber dennoch ist es eine Einzelfallentscheidung des Gerichts.
Wenn Du Dich bei dem Gedanken an das gemeinsame SR nicht wohlfühlst, dann lass ihn den Weg über das Gericht gehen.
Oftmals sind gerade die Väter, die mit dem gem SR "drohen" ,um Forderungen durchzusetzen, dann letztendlich doch zu bequem, um die Sache vor Gericht durchzuziehen.
Und solange er die Vaterschaft nicht anerkannt hat, wûrde ich mich von ihm schon gar nicht unter Druck setzten lassen. Immerhin zweifelt er ja auch an, der Vater zu sein, sonst wollte er ja keinen Test.
Was fordert er denn?
LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

als vater angeben solltest du ihn aber schon

Antwort von wailord am 06.03.2021, 21:22 Uhr

zum einen wäre es betrug es wissentlich zu verhindern, zum anderen hat das kind anrecht auf unterhalt. auch später anrecht auf erbe. und natürlich umgang. nur weil er als vater anerkannt ist, hat er nicht das sorgerecht. das lass ihn übers gericht machen. das ein hat mit dem andren nix zu tun.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Du hast nach der Geburt das alleinige Sorgerecht.

Antwort von Ekied am 06.03.2021, 21:42 Uhr

Obwohl der die Vaterschaft ja offensichtlich anzweifelt wie du auch schon sagst, hat er nach dem Gespräch bei dem 3. Treffen eine Liste „kindsvereinbarung“ aufgesetzt die als Vereinbarung gelten soll, wahrscheinlich soll ich diese unterschreiben. Auf der stehen solche Sachen wie gemeinsames Sorgerecht, Mitbestimmung beim Namen, geregelte Besuchszeiten, das er informiert werden möchte bei Geburtsbeginn (am liebsten würde er die Nabelschnur durchtrennen). Ich weiß das dass im ersten Moment sehr positiv klingt und nach einem KV der sich kümmern möchte. Als ich aber drüber nachgedacht habe wurde mir unwohl weil wie gesagt ich kenne ihn überhaupt nicht. Bei 2 von 3 treffen haben wir miteinander geschlafen, und diesen Mann soll ich dann so viel vertrauen im Vorschuss geben ohne das er was dafür tut?.. als ihm gesagt habe das ich damit nicht kongruent gehe hat er meine Probleme nicht verstanden oder verstehen wollen. Ich hab versucht ihn klar zu machen das ich nicht vorhabe ihm das Kind wegzunehmen. Er verhält so komisch, habe das Gefühl ihm gehts nur um Kind und er kann nicht verstehen das ich das Kind schon 20 Wochen (in denen er sich kaum gemeldet hat, nur zu den Arzt Terminen) unterm Herze trage und solche Dinge liebe klären würde wenn das Baby da ist und nicht jetzt schon durch Listen Pflichten erteilen . Aus irgendeinem Grund pocht er darauf das es ein Mädchen werden muss und reagiert jedesmal völlig über wenn ich vom Frauenarzt komme und das Geschlecht nicht erfahren habe. Irgendwie stört mich das enorm.
Lg und danke für die Antwort :)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: als vater angeben solltest du ihn aber schon

Antwort von Ekied am 06.03.2021, 21:46 Uhr

Das sind auch Dinge die ich ihm nicht ansprechen möchte. Obwohl mir das Geld egal ist aber dabei gehts ja ums Kind und nicht um mich. Vielen dank, habe die Einträge im Internet nämlich so verstanden das er sobald er die Vaterschaft anerkennt automatisch auch Sorgerecht bekommt.
Lg

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Als Samenspender war er auch gut genug - da wirst du jetzt durch müssen

Antwort von Soie am 06.03.2021, 21:51 Uhr

Warum verhütet man nicht bei einem ONS? Sei froh das es "nur" ein Kind ist das euch künftig verbindet und nicht eine tödliche Geschlechtskrankheit.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: als vater angeben solltest du ihn aber schon

Antwort von wailord am 06.03.2021, 21:56 Uhr

du DARFST auf den unterhalt NICHT verzichten. da dieser für dein Kind ist. selbst wenn DIR das geld egal ist, es ist das geld deines kindes! und das kind hat rechte die du wahren musst.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Du hast nach der Geburt das alleinige Sorgerecht.

Antwort von ohno am 06.03.2021, 22:12 Uhr

Dann sag ihm, es wird ein Junge, dann lässt er Dich vllt vorerst in Ruhe.

Ehrlich, das sind selbstgemachte Schmerzen. Du hast ohne Verhütung Sex mit einem Wildfremden und wunderst Dich, dass er anders tickt wie Du? Stell Dir vor, das ist ein Psychopath, was glaubst Du, wie Du das aushälst die nächsten 18, 20 Jahre, wenn der Mann jetzt schon komisch ist und noch schlimmer wird?

Dem geteilten Sorgerecht musst Du zustimmen, ansonsten muss er das beim FamG beantragen.

ohno

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Du musst keine Vereinbarung unterschreiben, die Du nicht willst,

Antwort von Schru am 06.03.2021, 22:55 Uhr

zumal die m.E.keinen Rechtscharakter hätte. Ich würde mir an Deiner Stelle den Stress nicht antun und ihn in die Schranken weisen oder in blockieren. Wenn Du nett bist, biete ihm an,dass DU Dich meldest, wenn sich etwas am Status quo ändert.
Er kann zZt keine Forderungen stellen. Er hat mit dem Kind rechtlich überhaupt nichts zu tun.(zumal er ja sich wohl doch nicht sicher ist, dass er der Vater ist.)
Das ist doof für ihn, ist halt aber so. Das Kind bekommt den Vor- und Nachnamen, den DU möchtest. Er hat kein Mitspracherecht. Auch doof für ihn, ist aber so.
Wenn er mehr will, als Du ihm zugestehst, bzw.Dir diese Dinge Bauchschmerzen bereiten, dann soll er halt vor Gericht gehen.
Ich kann Dir nur dringend empfehlen, das gemeinsame Sorgerecht nicht freiwillig zu erklären.

LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Wo liest du denn, dass sie ihn als Samenspender mißbraucht hat?

Antwort von Schru am 06.03.2021, 23:00 Uhr

Und was bringt ihr jetzt zu lamentieren, wieso sie nicht verhütet haben. Vielleicht hat sie ja auch verhütet und es ist schief gegangen, vielleicht hatten sie einen schwachen Moment, den wir ja alle in irgendeiner Form haben....
Aber muss sie deshalb mit Büßergewand in die Verhandlungen mit dem KV einsteigen und zu allem Ja und Amen sagen?
LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Wo wäre es denn Betrug, den Vater nicht anzugeben?

Antwort von Schru am 06.03.2021, 23:05 Uhr

Solange sie keine öffentlichen Gelder beanspruchen will, ist sie nicht gezwungen, die Vaterschaft feststellen zu lassen. Darüber hinaus kann auch der Mutmaßliche Erzeuger die Vaterschafstfeststellung in die Wege leiten,wenn er will.
Der Unterhalt ist übrigens nicht für das Kind, sondern ausschließlich für sie zur Unterhaltung des Kindes. Wenn sie das Kind ohne das Geld unterhalten kann, ist das ihre Sache, darauf zu verzichten.
LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Du hast nach der Geburt das alleinige Sorgerecht.

Antwort von Chaka! am 06.03.2021, 23:15 Uhr

„Bei 2 von 3 treffen haben wir miteinander geschlafen, und diesen Mann soll ich dann so viel vertrauen im Vorschuss geben ohne das er was dafür tut?“

Mit jemandem schlafen ohne Vertrauen ist absolut nicht meine Welt.

Aber das ist bei dieser Frage ja auch nicht relevant.
Mein Rat:
Vaterschaftsanerkennung: ja (wegen Unterhalt und Erbschaftsanspruch)
GEMEINSAMES Sorgerecht: NIE UND NIMMER!!! Der Vater ist ein Fremder, er setzt dich unter Druck, das Auto wirkt auf mich schon fast wie stalken... das SR kannst ggf später immer noch teilen - jetzt lieber nicht.

Und überlege dir gut, ob er mit zur Entbindung geht... scheint irgendwie darauf hinauszulaufen...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Bin bei schru

Antwort von kravallie am 07.03.2021, 9:19 Uhr

Und die ganzen moralapostel können sich ja daran ergötzen, dass die ap das kind behält!
Kinder entstehen nicht immer nur in ramafamilien, sollte man gerade im ae forum wissen und beachten!

Ap, warte einfach ab, was passiert und handle wenn du von offizieller seite dazu aufgefordert wirst!
Lass dich nicht kirre machen!

(Ist wailord eigentlich mellomania?)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ganz entspannt bleiben....

Antwort von Limayaya am 07.03.2021, 10:26 Uhr

...jetzt bekommst du erst mal dein Babylein, auf Nachfrage gibts du natürlich den Erzeuger an und erwähnst natürlich auch, dass er selbst sich ja offensichtlich nicht sicher ist....dann wird das Jugendamt ihn erst mal anschreiben und ihn bitten, die Vaterschaft anzuerkennen...

Dann soll er seinen Test machen und solange er die Vaterschaft nicht anerkannt hat, ist da eh schon mal gar nix zu wollen.

Das heißt: erst mal hast du eh das alleinige Sorgerecht. Wenn er dann anerkannt hat, kann er das GSH beantragen...dauert dann aber so oder so etwas. Diese Zeit würde ich übrigends nutzen und gleich mal so Sachen regeln, wie Sparbuch anlegen, Pass beantragen ect...also die Dinge, wozu bei geteiltem Sorgerecht sein Einverständnis brauchst.
Falls du einen Umzug -wohin auch immer- in Erwägung ziehst, das dann auch noch vorher erledigen.

Und dann: eben, hängt vom Familienrichter ab, ob er dem Antrag zustimmt

Aber JETZT brauchst du noch gar nix zu machen!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ergänzung:

Antwort von Limayaya am 07.03.2021, 10:31 Uhr

weil ich das oben gerade gelesen habe, dass er dich dazu bringen will, JETZT was zu unterschreiben.

GAR NIX unterschreiben!

Du bist übrigends nicht einmal verpflichtet, ihn zu informieren, wenns los geht mit der Geburt oder dass er sogar ein Recht darauf hätte mit in den Kreissaal zu gehen.

Solange das Baby noch in deinem Bauch ist, ist es eh ein Teil von DIR! und rechtlich noch gar keine eigener Mensch. Und an DIR hat der Erzeuger keinerlei Rechte.
Wenn er jetzt schon so übergriffig ist, würde ich mir sogar überlegen, ob ich ihn nach der Geburt überhaupt anrufe (das musst du nämlich auch nicht), oder das nicht durch die Vaterschaftsfeststellung das JA übernehmen lasse. Sonst hast du womöglich den Kerl Tag und Nacht im KH auf der Bettkante sitzen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Und einem mir Wildfremden sag ich auch nicht, wenn ich einen gynokologischen Termin habe..

Antwort von Limayaya am 07.03.2021, 10:36 Uhr

....weil mehr ist -rein rechtlich- eine Schwangerschaftsuntersuchung auch nicht. BASTA!

Ich würde wie gesagt, jetzt erst mal komplett blocken. Er hat im Augenblick null komma gar keine Rechte und gut ist.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ganz entspannt bleiben....

Antwort von ohno am 07.03.2021, 11:12 Uhr

Limaya, das ist ein sehr guter Tipp! Da die AP eh schon kein gutes Bauchgefühl hat, selten täuscht das ja, ist das eine sehr gute Idee, bis zur Entscheidung über das gemeinsame Sorgerecht Sachen zu erledigen, die ihr wichtig bei alleiniger Entscheidung sind. Ganz alternativ könnte sie sich später, je nachdem, wie das Verhältnis ist, auch eine Sorgerechtsvollmacht ausstellen lassen. Aber da muss sie abwarten, wie sich das Ganze entwickelt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Alleinerziehend- geteiltes Sorgerecht Pflicht?

Antwort von pauline-maus am 07.03.2021, 11:16 Uhr

auch wenn die moralisch wertvollen hier wieder dazu raten, dass vater und kind rechte haben ...ich sehe es anders .
willst du ihn nicht in deinem leben und dem deines kindes, bist du nicht auf unterhalt angewiesen und bekommst dein kind alleine groß , dann gib ihn nicht an und fertig.
bedenke : du wirst ihn dann 18 jahre nicht los und wer weiß ,was ihm noch so alles einfällt in dieser zeit , was dein leben schwer machen könnte

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ergänzung:

Antwort von Ekied am 07.03.2021, 11:38 Uhr

Puh das beruhigt mich erstmal. Das sind eben auch meine Sorgen ich will ihn nicht gleich die ganze Zeit neben mir haben wir sind einfach kein Paar und ganz bestimmt nicht im KH. Was später vielleicht mal wird kann man jetzt nicht sagen finde ich. Ich will dem KV ja nicht schlechtes und hassen Tu ich ihn ja auch nicht er soll nur nicht jetzt schon so ein Druck ausüben. Deinen Tipp werde ich auf jedenfall beherzigen. Und auch ein dickes danke an alle anderen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Alleinerziehend- geteiltes Sorgerecht Pflicht?

Antwort von Ekied am 07.03.2021, 11:40 Uhr

Kann er die Vaterschaft dann nicht evtl. von mir einklagen? Immerhin habe ich ihm ja schon gesagt das er der Vater ist..

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Alleinerziehend- geteiltes Sorgerecht Pflicht?

Antwort von pauline-maus am 07.03.2021, 11:44 Uhr

naja du hattest eben mit 3 anderen geschlechtsverkehr , wolltest das nur nicht erwähnen .
und wenn er mag ,kann er sich gern das ganze was kosten lassen ,was dann im endefekt nicht sein wunsergebnis sein wird.
sei etwas clever und pokere hoch

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Alleinerziehend- geteiltes Sorgerecht Pflicht?

Antwort von pauline-maus am 07.03.2021, 11:58 Uhr

ps : wie oben schon erwähnt nix, niemals nicht nix irgendwann unterschreiben

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@kravallie

Antwort von Schru am 07.03.2021, 12:25 Uhr


Ich weiß nicht, was mich mehr nervt, das väterfreundliche Kindschaftsrecht oder die Frauen, die das noch toll finden.

Und dann wundert man sich , wenn die Abtreibungsrate wieder steigt.

Ganz ehrlich, wäre meine Tochter in einer solchen Situation wüsste ich nicht, was ich ihr raten sollte.
Auf keinen Fall würde ich ihr aber eine Moralpredigt halten. Da hab ich selbst genug "Leichen im Keller"
Wie sang der Fendrich vor 35 Jahren so schön:
"A jeder gute Vorsatz wird an z'bled um hoiba fünfe in da frua " .

LG
Schru

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Alleinerziehend- geteiltes Sorgerecht Pflicht?

Antwort von Ekied am 07.03.2021, 13:23 Uhr

Hmm ja, werd mir da nochmal n Kopf drüber machen. Danke dir :) Unterschreiben tu ich auf keinen Fall was, versprochen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Alleinerziehend- geteiltes Sorgerecht Pflicht?

Antwort von Limayaya am 07.03.2021, 13:36 Uhr

die 3 anderen würde ich ggf. sogar JETZT schon, IHM gegenüber erwähnen....

Er hatte ja auch einen ONS mit dir, wird also auch nicht wirklich eine "schlechtere Meinung" von dir haben, wenn er hört, dass du im betreffenden Zeitraum noch 1-2 andere hattest, die halt -leider- nicht so nett waren, dir ihre Telefon-Nr. zu geben. (warte mal: Heinz hieß er...oder so...könnte auch Heinrich gewesen sein...oder Heiner...aber auf alle Fälle mit Nachnamen Maier, oder Müller oder so....)

dann kannst du natürlich auch nachher genau das dem JA so sagen, wenn es darum geht, wer der Vater sein könnte.

Obacht: hoch pokern, ja! aber du musst damit rechnen, dass er dann tatsächlich keinen Bock drauf hat und sich bedeckt hält....

Und das geht halt nur, wenn du dir sicher bist, dass du das Kind alleine, also ohne Unterhalt durch bekommst. UHV beantragen ect., obwohl du den Vater kennst, aber nicht angeben willst, wäre tatsächlich Sozialbetrug.

Aber jetzt erst mal pokern, in der Hoffnung, dass du den Rest der Schwangerschaft deine Ruhe hast, geht natürlich problemlos...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Alleinerziehend- geteiltes Sorgerecht Pflicht?

Antwort von kravallie am 07.03.2021, 14:37 Uhr

*dann kannst du natürlich auch nachher genau das dem JA so sagen, wenn es darum geht, wer der Vater sein könnte*

da wäre ich vorsichtig, denn das ist eine angabe/aussage an Eides statt, da würde ICH keine falschen angaben machen....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

§ 1614 Abs. 1 BGB

Antwort von wailord am 07.03.2021, 15:08 Uhr

sie darf nicht auf unterhalt verzichten. und unterhaltsvorschuss beantragen obwohl sie den vater kennt ist betrug.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Alleinerziehend- geteiltes Sorgerecht Pflicht?

Antwort von Limayaya am 07.03.2021, 15:39 Uhr

"da wäre ich vorsichtig, denn das ist eine angabe/aussage an Eides statt, da würde ICH keine falschen angaben machen...."

Wieso? Ich sag ja nicht, sie soll nicht erzählen, dass sie mit dem Erzeuger Sex hatte....ich sag nur, sie kann ja von vorne herein erwähnen, dass sie mit "dem Horst" (oder wie der auch jetzt heißen mag) zur Empfängniszeit Verkehr hatte, aber dass es da noch "Heinz oder Heinrich oder so") gegeben hat.
Das JA geht dann eh ja erst mal auf den zu, dessen Namen sie haben. Und wenn der dann einen Test macht, der positiv ist, suchen die ja nach Heinz gar nicht mehr.
Aber so hat sie wieder ein paar Wochen Zeit gewonnen, gegenüber gleich bei Geburt zweifelsfrei den Erzeuger anzugeben.
Und wer weiß: es wäre nicht der erste Horst, der urplötzlich das Interesse am Kind verliert, wenn er "von Amtswegen" aufgefordert wird, einen Test zu machen.

Es geht ja letzendlich nur darum, Horst von seinem "ich bin ab sofort der Superdaddy, der der Mutter eigentlich nur noch Ammen-Verantwortung überlässt"-Tripp runter zu holen. Und das geht -meistens- ja doch am einfachsten, wenn man in ihnen die Zweifel, ob sie überhaupt der Daddy sind, schürt.
(Ja, ist gemein.....und auch nicht die feine, englische Art.....wer mich verurteilt für so ein Denken, hat noch nicht mitbekommen, was es heißt, Jahrelang ständig einen Unbekannten auf der Matte stehen zu haben, der meint, mir, als Mutter seines Abkömmlings, mein Leben vorschreiben zu dürfen)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Alleinerziehend- geteiltes Sorgerecht Pflicht?

Antwort von kravallie am 07.03.2021, 16:11 Uhr

wäre mir zu riskant, das Jugendamt will alle namen, da kannst du nicht erst mal nur einen nennen und die Reihenfolge der Testung bestimmen.
ich verstehe trotzdem was du meinst und die zeit hat sie eh, da sie bei der Geburt keinen vater angeben muss....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Mellomaniac mit neuem nick!

Antwort von kravallie am 07.03.2021, 18:20 Uhr

Rette sich wer kann!!!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Alleinerziehend- geteiltes Sorgerecht Pflicht?

Antwort von pauline-maus am 07.03.2021, 21:03 Uhr

Dann sind es eben anonyme one night stands gewesen
Aber so ist es die einfachste Lösung ...wie gesagt , wenn man sich die nächsten 18 Jahre vor Augen hält ist dies ein klacks

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@Schru: Falsch! Es ist und bleibt ein Untrerhaltsrecht des KINDES...

Antwort von Ralph am 08.03.2021, 14:04 Uhr

Sie kann auf ihren Erziehungsunterhalt verzichten, und, das stimmt, auf leistungen des Vaters faktisch auch, solange sie dessen Pflicht miterfüllen will (und kann!).
Ist dies nicht mehr der Fall, oder ist das Kind volljährig und benötigt Unterhalt (z.B. für Ausbildung), hat das Kind den eigenen gesetzlichen Anspruch auf SEINEN Unterhalt, das es auch juristisch durchsetzen kann.

Schon allein aus diersem Grunde sollte der Vater auf der Geburtsurkunde stehen, zumal die Mütter, von wenigen Ausnahmen abgesehen, ja zuverlässig wissen, wer der Vater ist. Wir Männer können in letzter Konsequenz den nur darauf vertrauen, daß es so ist.

Ralph

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Tippfehler bitte behalten... *grummel* o.T.

Antwort von Ralph am 08.03.2021, 14:14 Uhr

.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@ralph

Antwort von kravallie am 08.03.2021, 15:12 Uhr

schru hat eigentlich nichts anderes geschrieben, immer davon ausgehend, dass nichts passiert, bzw dass die mutter finanziell abfedern kann!

als ich das mal bei nicola bader schrieb, dass das volljährige Kind einen evtl unterhaltsverzicht beklagen könnte, wurde ich zurechtgewiesen....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Als Samenspender war er auch gut genug - da wirst du jetzt durch müssen

Antwort von Btby am 08.03.2021, 20:02 Uhr

Soie
Das geht dich einen feuchten D.... an

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: § 1614 Abs. 1 BGB

Antwort von Leena am 08.03.2021, 20:13 Uhr

Es wäre Betrug, Unterhaltsvorschuss zu beantragen, weil die Vaterschaft nicht festgestellt werden könne, weil Vater unbekannt, obwohl der Vater tatsächlich bekannt wäre. Solange man keine Leistungen benötigt oder beanspruchen will...

Ich hatte seinerzeit den Vater von Kind1 auch nicht angegeben, das Jugendamt hatte zweimal schriftlich Hilfe angeboten, ich habe zweimal sehr freundlich gedankt, das war's dann. Als Kind1 5 war, haben wir dann eine Stiefeltern-Adoption gemacht... Der Richter fand übrigens, wenn der Vater Bescheid wusste, sich aber 5 Jahre lang nicht gerührt hat, sähe er keine Verpflichtung, da irgendwelche Rechte zu wahren. Das Jugendamt hatte erst mehr Bedenken, hatte dann aber doch die Adoption befürwortet.

Ich denke, es ist eine Einzelfallentscheidung.
Es gibt kein Schema F.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @Schru: Falsch! Es ist und bleibt ein Untrerhaltsrecht des KINDES...

Antwort von pauline-maus am 08.03.2021, 22:07 Uhr

Manchmal sollte man nicht fragen sondern einfach machen , was das bauchgefuehl sagt.
Immer diese moralkeulen nützen der Frau in schwieriger Situation rein gar nix

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @Schru: Falsch! Es ist und bleibt ein Untrerhaltsrecht des KINDES...

Antwort von Port am 10.03.2021, 16:14 Uhr

Das hat mit Moralkeule nichts zu tun, das ist die sachliche und rechtliche Seite. Dass Du das nicht verstehst, wundert mit nicht. Wenn Du immer nach Bauchgefühl gehst, dann Gute Nacht! Es gibt durchaus auch noch andere Dinge zwischen Himmel und Erde, an die wir uns zu halten haben. Man nennt das gesellschaftliche und juristische Vorgaben.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Alleinerziehend- geteiltes Sorgerecht Pflicht?

Antwort von Bea1974 am 10.03.2021, 21:39 Uhr

1 weiterer unbekannter Mann würde würde aus meiner Sicht ausreichen, sonst wird’s unglaubwürdig. Finde ich aber einen guten Tipp, damit du erst mal etwas Ruhe hast.

Außerdem würde ich ihn bitten, dir schon mal seine Einkommensnachweise der letzten 12 Monate zu schicken, außerdem seinen letzten Lohnsteuerbescheid, sowie sonstige Einkünfte. Damit dein Anwalt schon mal den Unterhalt fürs Kind berechnen kann, falls er der Vater ist.

Bea

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Alleinerziehend- geteiltes Sorgerecht Pflicht?

Antwort von Lou_isa am 30.06.2021, 20:17 Uhr

Hey,
dein Beitrag ist ja schon ein paar Monate her...
Ich sehe da ein paar parallelen zu meiner Situation
Wie sieht es denn aktuell aus bei dir?
VG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Alleinerziehend- geteiltes Sorgerecht Pflicht?

Antwort von Ekied am 30.06.2021, 22:41 Uhr

Hey,

Erstmal Glückwunsch zu deinem kleinen Wunder im Bauch
Mein kleines Mädchen ist auch noch im Bauch deswegen kann ich dir leider nichts konkretes sagen. Ich habe mich allerdings bei ein paar offiziellen Stellen informiert wie z.B ProFamilia etc. und alle sagen eigentlich das gleiche: Solange er zur Geburt weder die Vaterschaft noch Sorgerecht anerkennt bist du Alleinerziehend und er hat Null Komma Null rechte an dir oder deinem Kind. Sowie du, allerdings diese Sachen nach der Entbindung von ihm einklagen kannst, kann er das eben auch. Und die nächste schlechte Nachricht ist das er sogar gute Chancen hat. Das Gesetz wurde irgendwie zu Gunsten der Kindsväter geändert. Und um ihn das Sorgerecht streitig zu machen bedarf es “driftiger” Gründe wie z.b Alkoholmissbrauch. Aber im Endeffekt entscheidet das Familiengericht jeden Fall individuell. Die Beratungstellen empfehlen sich auf einem „friedlicheren Weg“ zu einigen das geht zum Beispiel beim Jugendamt.

Ich persönlich hab versucht einen netteren Weg einzuschlagen und ihm klar zu machen das ich mir eine gute Beziehung Zwischen uns Wünsche wegen dem Kind. Und wir uns weder lieben, noch immer einverstanden mit dem anderen einverstanden sein müssen. Einfach auch um mir die Angst vor den Situationen nach der Entbindung zu nehmen. Mir z.B hat es schreckliche Sorgen bereitet ihm das Kind im KH oder spätestens im Wochenbett in den Arm geben zu müssen. Das hat am Anfang ganz gut geklappt doch jetzt meldet er sich allerhöchstens alle paar Wochen mal auf die Sachen die ihm schreibe. Es fühlt sich für mich fast so an als hätte er das Interesse verloren. Die Kindsvereinbarung ist somit auch vom Tisch. Manchmal regelt sich das also doch irgendwie von alleine.

Also meine Tipps an dich sind:

-lass dich ggf. bei ProFamilia, der Schwangerenberatung in deinem Landkreis, etc. beraten (sind alle super nett)

-Lass dich nicht stressen von unangenehm Situationen mit dem Kindsvater das hast weder du noch dein Kind verdient. Er muss sich hinten anstellen! Stress ist Gift für dich und dein Baby.

-Versuch ihm auf einen sanften Weg klar zu machen das ihr beide die Familie vom Kind sein könnt auch ohne in einer Beziehung zu sein und das Sorgerecht zu teilen.

-Vielleicht noch eine Idee auch für dich: ich wollte den Kindsvater das Umgangsrecht von mir aus anbieten und ihn somit von dem Sorgerecht weglocken den die zwei „Rechte“ sind nicht miteinander verbunden.

Ich hoffe es hilft dir ein wenig. Ich wünsche dir alles gute und das du bekommst was du dir wünscht.
Lg

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Alleinerziehend- geteiltes Sorgerecht Pflicht?

Antwort von Lou_isa am 01.07.2021, 8:31 Uhr

Hey,
das freut mich zu hören. Es scheint ja ganz gut zu laufen! Ich Drücke die Daumen dass es so bleibt.

Bei pro Familia waren wir schon zusammen und haben auch Einzeltermine.
Meine Situation ist etwas anders, er will einfach die Trennung nicht akzeptieren... Und tut weiterhin so als seien wir ein Paar. Mittlerweile habe ich sogar Bedenken das Kind mal bei ihm zulassen so wie du es bei dir auch beschrieben hast..
Danke für deine Tipps... Das hat mich jetzt trotzdem alles ein bisschen beruhigt und ich hoffe wir finden auch einen Weg wie wir das alles friedlich klären können FÜR das Kind.

Ich wünsche dir alles Gute

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ähnliche Fragen

Ähnliche Beiträge im Forum für alleinerziehende Eltern:

Geteiltes Sorgerecht Neuling hier :-)

Hallo, ich bin neu hier u bräuchte mal euer Ohr Mein Mann u ich leben noch zusammen u manchmal läuft es auch ganz gut. Diese Zeiten werden nur immer weniger u der Streit immer aussichtsloser u häufiger. Ich bin eigentlich mit meinem ...

von Sarahlita 24.01.2018

Frage und Antworten lesen

Stichwort: geteiltes Sorgerecht

Pflichten des anderen Elternteils bei Trennung

Hallo ihr, was für Pflichten hat ein Vater beim gemeinsamen Sorgerecht? Mein Exmann tut leider nichts, außer 1x pro Woche für 3-4 Stunden eine Unternehmung mit dem Kind zu machen. Weder nimmt er frei bei "kindkrank", noch in den Ferien eine Woche Urlaub, er geht nicht zum ...

von cereza 29.07.2019

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Pflicht

Keinen Kontakt zum Vater, aber geteiltes Sorgerecht!!

hallo ihr lieben, ich möchte meinem ärger mal ein wenig luft machen. ich habe 2 Kinder von 2 Vätern. mein sohn ist 11 und meine tochter 6. mit dem vater meiner tochter war ich verheiratet. deswegen haben wir geteiltes Sorgerecht. nach der Trennung zog er 4 häuser ...

von DoppelMama0611 06.01.2018

Frage und Antworten lesen

Stichwort: geteiltes Sorgerecht

Betreuung vor Schule und Kindergarten, kann ich den Vater in die Pflicht nehmen?

Leider habe ich ab Sommer ein echtes Problem, eigentlich auch jetzt schon, aber im Moment kann ich es noch irgendwie lösen. Unser Kindergarten bietet leider nur Betreuung ab 7:30 Uhr an, ich muss um 8Uhr auf der Arbeit sein, fahre 40 Minuten. Ihr könnt euch vorstellen was ...

von Neuanfang2016 04.04.2017

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Pflicht

Frage: Bin ich in der Pflicht?

Hallo in die Runde; Kind war zu einer ambulanten Untersuchung in der Klinik. Vater bei GSR vorher natürlich informiert, auch den Befund mit ihm besprochen. Nun fordert der Vater, dass ICH ihm die Befunde und den Arztbrief als Kopie besorge und bedroht mich regelrecht ...

von vomGlückgefunden 30.03.2017

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Pflicht

Umgangsrecht - Pflicht - oder was auch immer

Hallo zusammen. Jetzt muss ich das mal konkret fragen. Dass Mann keine Pflicht hat die Kinder zu nehmen, weiß ich bzw. muss ich leider auch am eigenen Leib feststellen. Und könnte darüber immer noch k..... Da muss ich leider sagen, das fehlt an der so genannten ...

von Mickymouse 11.06.2016

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Pflicht

ERBE - Wie erhalte ich mein Pflichtanteil ohne Kontakt zum leiblichen Vater

Hallo, es stellt sich mir die Frage, wie bekomme ich bescheid wenn mein leiblicher Vater stirbt ? Da wir kein Kontakt haben und er auch woanders wohnt, bekomme ich nicht mit wenn er stirbt. Da ich seine erste und auch leibliche Tochter bin, bekomme ich doch auch ein ...

von moonlightsd610 08.10.2015

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Pflicht

Pflicht dem Ex Mann gegenüber

Hallo ihr lieben. Ich bin stille Mitleserin und brauch doch mal rat. Kurz zu mir bin 24 und hab ein Kind 2 Jahre alt und bin Sw noch 4 Tage zu et. Ich lass mich grad von mein Mann scheiden Juli ist die scheidung durch. 2 Kind ist nicht vom Mann. Mit mein noch Mann ist so ...

von babydream1315 11.05.2015

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Pflicht

Kindesvater Rechte und Pflichten

Ich habe foldenen Sachverhalt. Alleinerziehend, alleiniges Sorgerecht. Lebe mit dem Kind von Anfang an allein, 1 Jahr haben wir mit dem KV zusammen gelebt. Seit 5 Jahren jedoch nicht mehr. KV hat seit neuestem eine Freundin (nix neues) aber diese hat er nun unserem Kind ...

von ankee83 23.11.2014

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Pflicht

"Eheliche Pflichten"

Hallo Ihr Lieben, hätte gerne mal Eure Einschätzung und Eure Gedanken, zu einer "Situation" die wir hier bei uns gestern Abend hatten. Mir fehlen oft Argumente für das eine oder andere, oder ich bin Sprachlos über so manch Äußerung, dass ich baff vor Erstaunen bin: Mein ...

von aus 4 mach 3 12.11.2014

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Pflicht

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.