Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 29.01.2004, 16:08 Uhr

Altersgerechte Behandlung??

Hi,
nein, ich glaube, du interpretierst mich nicht richtig.

Mit zB 14 haben Kinder ein anrecht darauf, ernst genommen zu werden. Das soll nicht heissen, dass sie völlige Selbstbestimmung haben, aber eine gewisse angemessene Mitbestimmung.

Diese Mitbestimmung sehe ich bei Kindern - sagen wir mal im Vorschulalter - noch deutlich beschränkter, als bei Kindern, die immerhin schon selber entscheiden sollen/dürfen, welcher religion sie zugehören, und welchen Ausbildungsberuf sie wählen bzw Schulform.

Die dürfen dabei auf jeden Fall klar mitreden, wenn es um Umgang geht, abhängig vom Alter und der persönlichen Reife, weil ein Mensch nunmal nicht mit Schlag 18 Erwachsen ist, sondern es eine Übergangszeit geben muss, in der sie mehr und mehr Eigenverantwortung bekommen.

cu

 
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