Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 26.04.2014, 9:39 Uhr

Andere Idee...

Guten Morgen erst mal!

Als ALG2 Empfänger kann man mit dem Lebensabschnittsgefährten zusammen ziehen und wird (ggf. auf Antrag?) innerhalb der ersten 12 Monate nicht als Bedarfsgemeinschaft berechnet. Der Lebensabschnittsgefährte muss also mit seinem Gehalt nicht den ALG2 Empfänger unterhalten.

Wenn Du also diesen Zusammenzug bei der ARGE anmeldest, müssten Sie die Größe des Wohnraums auf Dich und Dein Kind herunter rechnen. Gleiches gilt für die Miete. Damit müsste es auf jeden Fall (und ganz legal) möglich sein, dass Du dort einziehen kannst und die ARGE euren Anteil der Miete trägt.

 
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