Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Woelfin90 am 25.04.2014, 18:04 Uhr

Weil die AP ein Kind hat...

Wenn du das so ausdrücken willst... Das BAföG-Amt interessiert sich nicht besonders für deine Wohnsituation, ob du das Haus jetzt halten kannst oder nicht. Du musst keine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben, hast keine Bewerbungspflicht und so weiter.
Dafür hast du keine Extrawürste mehr. Es ist egal ob du 600€ Miete hast oder 222€ - du musst selbst für deinen Lebensunterhalt aufkommen.

Wenn man von Höchstsatz Bafög ausgeht und den Kinderzuschlag mit einberechnet hast du 578€ + 184€ KG + 224€ Unterhalt. Damit kommt man aus. Nicht gerade ein Luxusleben, aber es sagt auch niemand, dass es einfach ist.

Es klingt in deinem Beitrag etwas nach "will man mich betrafen, weil ich eine Ausbildung mache?" Wenn ich mich irre, entschuldige.

 
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