Für alleinerziehende Eltern

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von groschi  am 22.09.2011, 1:19 Uhr

antwort...

bei mir war es so: schwanger in der probezeit geworden; entbindungstermin war 10 tage nach ablauf des jahresvertages. danach ging ich ein jahr in elternzeit; bzw bekam elterngeld. anschließend meldete ich mich wieder arbeitslos. da das wbb aber noch keine drei jahre alt war, galt ich als "in elternzeit". und da die kinderbetreuung nicht gesichert war, stand ich dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung. dementsprechend bekam ich alg2. nun wird der zwerg bald drei ( meine güte...wie die zeit vergeht) und damit bewerbe ich mich verstärkt weiter und gelte auch als "dem arbeitsmarkt zur verfügung stehend", und somit bekomme ich alg 1.
ich bin examinierte krankenschwester, was die erfolgsaussichten auf eine anstellung im gelernten beruf deutlich erschwert. ich könnte sofort bei meinem letzten arbeitgeber anfangen. das beinhaltet aber wochenend,- und feiertagsdienste ( da könnte ich im notfall noch irgendwie die betreuung regeln und 3-schicht-system.

die fortbildungsangebote durch die arbeitsagentur hier sind witzig: bewerbungstrainig mit praktika im erlernten beruf ( da war ich eben 4 wochen arbeitslos und dürfte noch nicht zuviel vergessen haben) oder ein staplerführerschein...( das war sehr lustig, als der typ mir erklären würde, der staplerführerschein wäre hilfreich bei meiner arbeitssuche...klar, ich stapel die patienten und fahre sie so durch die heime). mein arbeitsvermittler bei der arge dagegen ist einfach toll: wirklich menschlich und bemüht. ist halt auch hier im dorf mit überschaubarer klientenanzahl. die arbeitsagentur ist in der kreisstadt, was ewige fahrerei; behandlung nach schema f und teilweise grotesken vorschlägen führt ( wie mobile pflege. super ohne führerschein..)

 
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