Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sternenschnuppe am 24.03.2014, 19:07 Uhr

Dann wird das Kind eben über Dich versichert.

Sorry, bekomme gleich sicher Ärger hier, aber Du liest Dich so hysterisch und machst Dir in meinen Augen selbst das Leben schwer.

Wann gedenkt der Nochmann denn die Vaterschaft anzufechten ?
Dann musst Du den anderen angeben.
Die Scheidung muss mindestens eingereicht sein etc . etc.

Ich hatte eine Anerkennung unverheiratet mit unwilligem Vater, und das hat schon ein Jahr gedauert bis es durch war.

 
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