Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sternenschnuppe am 24.03.2014, 17:21 Uhr

Ja, er könnte klagen

Ging doch neulich erst groß der Fall umher wo der leibliche Vater des Kindes seine Rechte durchsetzen wollte.
Mir fällt der Name grad nicht ein.
Fazit : Er erhielt ein Besuchsrecht, aber da das Kind ehelich geboren war war es das auch, Schutz der Ehe und so.

Solange da keiner auf Feststellung klagt und einer da ist der die Vaterschaft anfechtet passiert da gar nichts.

 
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