Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von horrend am 12.02.2009, 12:36 Uhr

Die Differenz musst Du zahlen,

wenn Du keine (!) "Bescheinigung" vorlegst. Wozu wollen die jetzt überhaupt eine Bescheinigung, wenn Du die Differenz zahlen sollst? Verstehe ich nicht.

Die können Dich ja nicht aus der Wohnung werfen,. Oder gehts nur um die Umzugskosten an sich? Bin jetzt über den konkreten Fall nicht informiert.

Manchmal wird einem eine etwas teurere Wohnung komplett weiterbezahlt, sofern man nachweisen kann (Zeitungsannoncen etc.), dass es keine billigeren gibt... Ist aber nicht soo einfach.

LG Ilona

 
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