Geschrieben von Ralph am 12.02.2009, 13:23 Uhr |
Die Methodik Deiner Arge kapiere wer will, ich nicht... :-(
Hallo Madleen,
ich frage mich auch, wer Dir eine solche Bescheinigung ausstellen soll. Wohnungsamt? Das solltest Du bei der Teamleitung vielleicht nochmal erfragen.
Für mich ist es ohnehin Irrsinn. Wozu benötigt man da zwei angemessene Angebote/Bescheinigungen, um über ein aktuelles Angebot zu entscheiden. Entweder ist es angemessen, dann kann ich bewilligen, wenn Umzugsgrund vorliegt etc.pp., oder es ist nicht angemessen, dann muß ich ablehnen ODER mir eine gute Begründung im Einzelfall stricken.
Aber es hat keinen Zweck, über die Arbeitsweise Deiner Arge zu meditieren, das ändern wir ganz gewiß nicht.
Besorge die Papiere, die sie haben wollen, die Differenz von rund 30,- € kannst Du notfalls aus dem Alleinerziehendenmehrbedarf wuppen, daran sollte es nicht scheitern.
Meine Idde wäre: Gehe zum Wohnungsamt, frage nach dieser Bescheinigung, und wenn die dumm aus der Wäsche gucken (wovon ich ausgehe), dann laß DIE doch bei der Teamleitung anrufen und nachfragen, was um Himmels willen die Arge denn genau haben will. Vielleicht kann man Dir dann weiterhelfen, und Du bist aus dem Schneider.
Viele Grüße
Ralph/Snoopy
- @Ralph Habe mit der Teamleitung gesprochen, gute Aussichten - Madleen1974 12.02.09, 12:27
- Re: @Ralph Habe mit der Teamleitung gesprochen, gute Aussichten - Port 12.02.09, 12:32
- Die Differenz musst Du zahlen, - horrend 12.02.09, 12:36
- Re: Die Differenz musst Du zahlen, - Madleen1974 12.02.09, 13:25
- Die Differenz musst Du zahlen, - horrend 12.02.09, 12:36
- Die Methodik Deiner Arge kapiere wer will, ich nicht... :-( - Ralph 12.02.09, 13:23
- Oder, zweite Möglichkeit... - Ralph 12.02.09, 13:24
- Re: Oder, zweite Möglichkeit...genau - Madleen1974 12.02.09, 13:27
- Oder, zweite Möglichkeit... - Ralph 12.02.09, 13:24
- Du hast noch PN - Madleen1974 12.02.09, 13:28
- Erste Bescheinigung habe ich trotz Krankeheit meines alten Vermieters - Madleen1974 12.02.09, 15:42
- Re: Erste Bescheinigung habe ich trotz Krankeheit meines alten Vermieters - groschi 12.02.09, 16:18
- Re: Erste Bescheinigung habe ich trotz Krankeheit meines alten Vermieters - Madleen1974 12.02.09, 16:21
- Re: Erste Bescheinigung habe ich trotz Krankeheit meines alten Vermieters - julchen180776 12.02.09, 20:09
- Re: Erste Bescheinigung habe ich trotz Krankeheit meines alten Vermieters - Leena 12.02.09, 20:34
- Ist ok - Madleen1974 13.02.09, 11:44
- Re: Erste Bescheinigung habe ich trotz Krankeheit meines alten Vermieters - Madleen1974 12.02.09, 16:21
- Re: Erste Bescheinigung habe ich trotz Krankeheit meines alten Vermieters - groschi 12.02.09, 16:18
- Erste Bescheinigung habe ich trotz Krankeheit meines alten Vermieters - Madleen1974 12.02.09, 15:42
- Re: @Ralph Habe mit der Teamleitung gesprochen, gute Aussichten - Port 12.02.09, 12:32
Nein..es ist nicht rosa,sondern hat einen grund
Wohngeld bei Unterhaltsnachzahlung
Die vielen ansichten machen mich nachdenklich..
Wie soll ich mich entscheiden?
Wie ist das mit eurem gewissen?
Urlaubsplanung???
DSDS
Herzrasen beim aufwachen...
Ab wann ist man denn Alleinerziehend? FRUST-Beitrag!