Geschrieben von desireekk am 13.08.2014, 18:39 Uhr |
Doch, leider schon...
Hallo,
doch leider schon, denn ich muss erst hier zum "Jugendamt", dort meinen Ansprcuh einreichen, und die schicken das dann zum Bundesjustizministerium.
Genau so habe ich es schriftllich vom Bundesjustizministerium... *seufz*
Viele Grüße
Désir ée
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- Re: Unterhaltspfändung wie genau? - shinead 13.08.14, 9:53
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