Geschrieben von shinead am 14.08.2014, 11:10 Uhr |
Doch, leider schon...
Dann ist wahrscheinlich das einfachste, wenn Du einen Anwalt vor Ort einschaltest.
Hast Du noch ein Konto in D auf das überwiesen werden kann? Sonst hast Du bitterliche Abzüge an Bankgebühren, denn die muss der KV ja nicht tragen.
Da ist eine Gebühr von 1.5% bei Kreditkartennutzung günstiger.
- Unterhaltspfändung wie genau? - desireekk 12.08.14, 19:39
- Re: Unterhaltspfändung wie genau? - shinead 13.08.14, 9:53
- Doch, leider schon... - desireekk 13.08.14, 18:39
- Re: Doch, leider schon... - shinead 14.08.14, 11:10
- Re: Doch, leider schon... - desireekk 14.08.14, 15:29
- Re: Doch, leider schon... - shinead 14.08.14, 17:59
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- Re: Doch, leider schon... - shinead 14.08.14, 11:10
- Doch, leider schon... - desireekk 13.08.14, 18:39
- Re: Unterhaltspfändung wie genau? - shinead 13.08.14, 9:53
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