Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 01.12.2003, 8:36 Uhr

Du hattest grosses Glück...

... dass sich der Vater entweder nicht erkundigt hatte, oder aber des lieben Friedens wegen mehr zahlt, als er muss.

Bei 1300Euro (gemitteltes) Nettoeinkommen würde die Rechnung für den Betreuungsunterhalt nämlich vor Gericht folgendermassen aussehen:

1300Euro Netto
-269Euro Tabellenwert Kindesunterhalt
-65Euro berufsbedingte Aufwendungen (5%)
-1000Euro Selbstbehalt des Vaters gegenüber der Mutter(düsseld.Tabelle. Anmerkung D2)
-------------
-34Euro,

und damit wäre der Vater nicht zum Betreuungsunterhalt verpflichtet gewesen.

cu

PS Zahlbetrag für den Kindesunterhalt wäre bei dem Einkommen 192Euro, bis maximal zum Selbstbehalt

 
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