Geschrieben von Lita am 11.11.2016, 16:06 Uhr |
Elternbeitrag OGS - Frage zu Rückerstattung
Na ja, für zu wenig gezahlte Beiträge beträgt die Verjährungsfrist unserer Stadt 4 Jahre. Diese Info ist - im Gegensatz zum umgekehrten Fall - online gut auffindbar. Das umgekehrt gesagt wird "Sorry, zu spät" finde ich tatsächlich nicht korrekt.
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- Elternbeitrag OGS - Frage zu Rückerstattung - Lita 11.11.16, 13:50
- Re: Elternbeitrag OGS - Frage zu Rückerstattung - shinead 11.11.16, 14:02
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- Re: Elternbeitrag OGS - Frage zu Rückerstattung - Bookworm 11.11.16, 15:08
- Re: Elternbeitrag OGS - Frage zu Rückerstattung - Lita 11.11.16, 16:06
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- Re: Elternbeitrag OGS - Frage zu Rückerstattung - Leena 12.11.16, 10:11
- Re: Elternbeitrag OGS - Frage zu Rückerstattung - Lita 11.11.16, 16:06
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