von Leena am 12.11.2016, 10:11 Uhr |
Elternbeitrag OGS - Frage zu Rückerstattung
Na ja, z.B. im Steuerrecht können Bescheide auch noch geändert werden, wenn nachträglich neue Tatsachen bekannt werden. Bei neuen Tatsachen zugunsten des Steuerpflichtigen gilt das aber nur, wenn den Steuerpflichtigen kein Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden der entscheidenden Tatsachen trifft. Da wird dann auch ganz korrekt und legal gesagt "sorry, zu spät".
Verjährungsfristen sind übrigens grundsätzlich etwas anderes als Festsetzungsfristen...
- Elternbeitrag OGS - Frage zu Rückerstattung - Lita 11.11.16, 13:50
- Re: Elternbeitrag OGS - Frage zu Rückerstattung - shinead 11.11.16, 14:02
- Re: Elternbeitrag OGS - Frage zu Rückerstattung - muddelkuddel 11.11.16, 14:12
- Re: Elternbeitrag OGS - Frage zu Rückerstattung - Bookworm 11.11.16, 15:08
- Re: Elternbeitrag OGS - Frage zu Rückerstattung - Lita 11.11.16, 16:06
- Re: Elternbeitrag OGS - Frage zu Rückerstattung - shinead 11.11.16, 16:37
- Re: Elternbeitrag OGS - Frage zu Rückerstattung - Leena 12.11.16, 10:11
- Re: Elternbeitrag OGS - Frage zu Rückerstattung - Lita 11.11.16, 16:06
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