Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von taram am 26.10.2015, 15:07 Uhr

Familienkonstellation?

Man kann auch schon vor der Geburt die Vaterschaftsanerkennung durchführen lassen, allerdings nur dann, wenn ein Scheidungsverfahren anhängig ist und ein Aktenzeichen des Gerichtes vorliegt. Allerdings ist die Urkunde solange schwebend unwirksam bis zum Tag der rechtskräftigen Scheidung. Das bedeutet, dass trotz Anerkennung nach der Geburt der Ehemann als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen wird und er ausgetragen werden kann, sobald die Scheidung durch ist. Das gleiche gilt leider auch für geltend zu machende Unterhaltsansprüche, die erst dann gegen den eigentlichen Kindesvater geltend gemacht werden können mit Tag der Scheidung. Für die emotinale Schiene und auch als Nachweis für Behören ist die vorzeitige Vaterschaftsanerkennung ganz sinnvoll, aber wie erwähnt, schwebend unwirksam. Also Voraussetzung: Das Scheidungsverfahren ist anhängig, sprich ein Aktenzeichen liegt vor. Wichtig wäre noch zu erwähnen, dass der Ehemamn keine Vaterschaftsaberkennung macht, sondern eine Zustimmung für die Vaterschaftsanerkennung des anderen.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.