Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Petra28 am 07.02.2015, 15:53 Uhr

Gültig ist da gar nichts.

Du hast eine Vereinbarung mit Deinem Ex und Dein Leben entsprechend danach ausgerichtet. Kurzfristig lässt sich da gar nichts ändern. Langfristig bist Du selbstverständlich bereit, dem Änderungswunsch nachzukommen, soweit es es Dir möglich ist. So würde ich es formulieren - Ende der Diskussion.

Die Drohung "Wechselmodell" ist zahnlos, denn dafür ist es notwendig, dass sich die Eltern einig sind. Ansonsten ist nichts Pflicht - nur wird der Umfang des Umgangs nie wieder verringert. Wenn er sie jetzt von Freitag bis Montag und einen Tag unter der Woche hat (inklusive Nacht), dann wird das so bleiben. Warum möchten die Kinder denn unter der Woche nicht bei ihrem Vater schlafen.

 
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