Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 29.01.2004, 23:48 Uhr

hab da mal eine wichtige frage zur sozialhilfe

Hi Tanja,

ich bin noch nciht so lange aus der Sozialhilfesachbearbeitung weg, aber
das mit dem PC sollte eigentlich keine Probleme geben, es sei denn es ist derzeit absolut "Stand-of-the-art"-teil von 4000-5000,- €.
Alles andere kannst Du getrost unter Spesen verbuchen, da, wie schon gesagt wurde, Du den wertverlust des PCs buchstäblich am Monitor verfolgen kannst! ;-)

Wenn das die einzige Sorge ist, die Du für Montag hast, kannst Du Dich beruhigt zurücklehnen. Für Deine beiden Kinder und Dich liegt übrigens die Vermögensfreigrenze bei rund 1790,- €. Erst was darüber hinausgeht, wäre als Vermögen einzusetzen. Selbst wenn Dein PC einen fiktiven "Restwert" von 390,- € haben sollte, verbleiben immer noch 1400,- €. :-))

In diesem Sinne wünsche ich Dir einen erholsamen schlaf! :-)

Liebe Grüße
Ralph/Snoopy

 
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