Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Murmeline am 29.01.2004, 17:27 Uhr

@ murmeline

Hallo! Das ist ziemlich heftig, finde ich. Also wir mußten es damals auch so machen, dass wir bei einer Neuantragstellung die Kontoauszüge der letzten 6 Monate lückenlos verlangen mußten. Dabei ging es aber eher um "verstecktes" Vermögen, sprich Lebensversicherungen, Sparverträge, Steuer/Versicherung für ein Auto, Erwerbseinkommen, Schenkungen usw. Was eine Hilfeempfängerin in der Zeit VOR der SH-Beantragung in ihrer Freizeit gemacht und wo sie hingefahren ist, hat nicht interessiert. Mit einem geliehenen Auto kann es wohl inzwischen passieren, dass, falls dies regelmäßig vorkommt, der Regelsatz um den vorgesehenen Anteil für ÖPNV-Fahrten gekürzt werden kann. Zu meiner Zeit wurde dies jedoch noch nicht so gemacht, also kann ich leider nichts genaues dazu schreiben:-(
Da sich das Verhalten des Sachbearbeiters nicht so toll anhört, würde ich Dir empfehlen, eine Vertrauensperson mitzunehmen (Freundin, Mutter, Vater, Schwester...) oder eine Person von der Caritas, Diakonie, Sozialdienst kath. Frauen usw. Erfahrungsgemäß halten sich "Schikanen" dann in Grenzen;-) Ich will hier nichts negatives über meinen eigenen Berufsstand sagen, aber ich habe es damals selber so erlebt, dass ein SPD-Ratsmitglied ehrenamtlich mit Sozialhilfeempfängern zu uns aufs Amt kam. Und dann verhielt man sich als Sachbearbeiter schon megakorrekt, da ja jeder wußte, dass dieser Mann einen kurzen Draht zum Bürgermeister hat...
Ich hoffe, dass sich noch mehr hier melden, die das aktuelle Recht besser kennen als ich!
Ganz viel Glück,
Murmeline

 
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