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Geschrieben von Joni76 am 29.08.2010, 13:13 Uhr

Hochzeitsfrage (an die Schulkindmamas)

Mein Sohn kommt ja in 2 Wochen erst zur Schule. Jetzt ist es so, dass meine Schweste noch dieses Jahr heiraten wird. Wenn nichts dazwischenkommt.. Wenn die Hochzeit dann in der Schulzeit wäre, könnte mein Sohn dann trotzdem mitgehen? Kann man dann den Tag befreien lassen? Oder ist das kein Grund für eine Entschuldigung? Ich kenne mich da garnicht aus, zu KIGA-Zeiten hätte ich ihn einfach den Tag daheimgelassen.

 
6 Antworten:

Re: Hochzeitsfrage (an die Schulkindmamas)

Antwort von krabbe27 am 29.08.2010, 13:17 Uhr

Kannst ihn befreien lassen!
Hat meine Freundin auch gemacht und das war noch in der ersten Schulwoche!

lg

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Re: Hochzeitsfrage (an die Schulkindmamas)

Antwort von mf4 am 29.08.2010, 13:52 Uhr

Können kann man sicher aber ich würde es nicht in den ersten Schulwochen schon machen.

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Re: Hochzeitsfrage (an die Schulkindmamas)

Antwort von Joni76 am 29.08.2010, 13:54 Uhr

Nee, das wird wahrscheinlich erst November oder noch später sein. Im Oktober stehen erstmal 4 Geburtstage an und dann noch die Hochzeit reinquetschen ist auch doof. Aber im November sind bei uns eh Ferien, vielleicht kriegen sie ja dann den Termin...mal schauen.

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Re: Hochzeitsfrage (an die Schulkindmamas)

Antwort von Curly-Cat am 29.08.2010, 14:10 Uhr

Hier bei uns ist eine Hochzeit meißt am Samstag nachmittag, nur standesamtl. evtl. noch unter der Woche nachmittags, aber wahrscheinlich ist das bei Euch anders, sonst hättest Du ja nicht gefragt.

Aber freistellen wegen einer Familienfeier geht auf jeden Fall, das habe ich sogar schon wegen der Kirmes gemacht. Wir waren da mit der ganzen Familie und da war das ja auch so 'ne Art Familienfeier.

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Re: Hochzeitsfrage (an die Schulkindmamas)

Antwort von SylviaD am 29.08.2010, 14:17 Uhr

Das kannst du auf jeden Fall.
Bei uns kann die Lehrerin dem Kind bis zu 3 Tagen freigeben, bis zu 15 Tagen geht bei uns über die Schulleitung.
Lass dir einfach ein paar Aufgaben geben, wenn die Hochzeit auf einen Schultag fällt. Das macht die Lehrerin bestimmt gern.

LG Sylvia

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Re: Hochzeitsfrage (an die Schulkindmamas)

Antwort von desireekk am 29.08.2010, 16:29 Uhr

Hallo,

grundsätzlich ist für Familienangegenheiten Schulbefreiung vorgesehen.

Kommt aber im Endeffekt immer auf die Schulleitung an.
Wobei hier in 99,9% der Fälle Schulbefreiung gewährt wird.

Viele Grüße

Désirée
bei uns können die lehrer nicht mal 1 Tag Befreiung eigenständig entscheiden.

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