Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Pamo am 24.05.2012, 20:55 Uhr

Hortkosten

Hallo Ex,

Anbei eine Kopie der Rechnung ueber die Hortkosten des gemeinsamen Kindes. Laut Paragraph X, GesetzY (siehe Kopie in der Anlage) ist dein zu zahlender Anteil hieran 50%, daher bitte ich dich mir den betreffenden Betrag bis zum x auf das bekannte Konto zu ueberweisen.

Freundliche Gruesse
Deine Kindsmutter

Anlagen

 
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