Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Benedikte am 15.02.2013, 23:02 Uhr

ich sehe das ganz anders

So, wie Du das schilderst, gab es zwischen Euch keine bezioehung oder naehere bekanntschaft. Du bist einfach eine Fremde, die ihm einen "Kostenfaktor", ein problem, untergeschoben hat. Ich meine, wenn Du ihn ueber Jahre verklagt hast, die Vaterschaft durch richterliche feststellung und nicht durch Anerkennung festgestellt wurde, dann ist all das ein deutliches Zeichen dafuer, wie er Euch sieht. Eben als laestige Eindringlinge in sein Leben. Ich meine, er weiss ja doch jetzt, dass er eine Tochter hat und hat kein Interesse. Ich wuerde deshalb nicht glauben, dass Eure bzw seine Tochter da jetzt andere Reaktionen generieren kann.

ich meine vonwegen, dass sie glabt, er wuerde sich freuen, wenn sie ihn anruft. Nein, tut er nicht. Und das ist fuer ein Kind bitterschwer zu verstehen, muss schrecklich sein, wenn alle Kindergartenfreunde ihre Vaterrf kennen, besuchen, oder eben in einer kompletten Familie aufwachsen.

Aber Du kannst es nicht erzwingen. One night stand ist doch gerade one night stand ohne weitere Kontakte und Verbindlichkeiten und genau daran haelt der Vater sich, fuer den ist das vorbei, ok, er muss gezwungenermassen zahlen und hat vermutlich deshalb schon Groll gegen Dich, weil das eben bei Eurem ons nicht beabsichtigt war.

Aber Du willst das jetzt einseiitig aendern. Nachvollziehbar wegen des Kindes, weil Du meinst, Ihr beide habrt ein gemeinsames Kind und das muessten sich die bedingungen aendern. Ich verstehe, dass er nein sagt.

Und wenn Du ihn zwingst, waere meine Befuerchtung, dass er das am Kind auslaesst. Vonwegen einfach mal anrufen, was waere denn gewonnen, wenn er einfach auflegt oder dem kind sagt, dass er es hasse weil es ihn nur Geld koste und nie gewollt gewesen sei. Dann waere nix gewonnen.

Und sie ist zu jung, um das alles zu verstehen.

Versteh mich nicht falsch, in der Gueterabwaegung halte ich schon das Recht des Maedchens auf Kontakt mit ihrem Vater fuer hoeherwertig als das recht des Vaters darauf, in Ruhe gelassen zu werden. Aber ich weiss nicht, wie Du es durchsetzen kannst, vor allem nicht, wie Du das zum Wohle des Kindes durchsetzen kannst. Und ich wuerde, auch wenn ich damit hier ziemlich alleine stehe mit dieser meinung, im Moment den kontakt nicht erzwingen aus Sorge, dass das Kind leiden koennte, es nicht begreifen koennte, wenn der Vater es ablehnt, ihm das vielleicht genau so sagt.


Benedikte

 
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