Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von OpaHanschi am 10.01.2003, 20:59 Uhr

Insolvenz und U-Forderungen

Unterhaltszahlungen werden nach Höhe des Einkommens berechnet und nicht nach Höhe der abzuführenden Schulden :-)

Also brauchstDu Dir darüber keine Gedanken zu machen.

Übrings in den Zusammenhang 2 Verfahrens-/Entscheidungen aus dem letzten Jahr, die dieses Jahr verstärkt umgesetzt werden sollen (Interessant für Deinen Ex):

1. Arbeitlos und Bewerbungen:
Als angemessenen Bewerbungsaufwand wird die normale Arbeitszeit des ausgeübten Berufes genommen (in der Regel 36,5 - 40 Std./Woche)
20 Bewerbungen/Woche sollten damit also kein Problem sein - sagen die Richter!
Wer weniger bietet wird dann der Unterhalt nach fiktiven Einkommen berechnet!

2. Sobald der Unterhalt (nach realen oder fiktiven Einkommen) berechnet ist, MUSS er gezahlt werden! Wer das Geld nicht hat, muss 'arbeiten' gehen oder auch Nebenjob annehmen. Es wird dem Unterhaltspflichtigen 'Arbeitsbereitschaft ohne Einschränkungen' unterstellt, d.h er ist Umzugswillig, nimmt Nacht-, Schmutz- und auch Hilfsarbeit an, egal welche Ausbildung er hat (also auch Ärzte können Strassen fegen *gg*)

Diese beiden Beispiele zeigen, das versucht wird, mit allen Mittel, Schlupflöcher für Unterhaltsdrücker dicht zu machen - teilweise gehen diese Urteile schon an die Grundrechte des einzelnen!

Dein Ex tut gut daran, die Insolvenz ernst zu nehmen und nicht als Mittel zu Nutzen, sich um den Unterhalt zu drücken - seine Schwirigkeiten könnten über kurz oder lang deutlich steigen!

Was für Dich noch Interessant sein könnte:
Sind bei der Insolvenz gemeinsame Schulden aufgeführt, werden sich die Gläubiger bei ihm nur zu einem Teil auf die Rückforderung/Insolvenz einlassen - den Rest der Schulden werden ihm dann zwar erlassen aber die Gläubiger fordern dann von Dir! Habt ihr solche Verbindlichkeiten, dann solltet ihr die Insolvenz gemeinsam beantragen !!

Grüsse
Hanschi

 
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