Geschrieben von Sodapop am 28.01.2015, 13:52 Uhr |
Kann man sich eigentlich auch direkt an das Jugendamt wenden?
Oder muss man sein Recht immer über einen Anwalt einfordern?
Grüße
Sodapop
Re: Kann man sich eigentlich auch direkt an das Jugendamt wenden?
Antwort von Pamo am 28.01.2015, 14:10 Uhr
Alles was das Kind betrifft: Die Beistandschaft des JA *könnte* helfen.
Alles was dich betrifft: Fordere selber oder beauftrage Anwalt.
Re: Kann man sich eigentlich auch direkt an das Jugendamt wenden?
Antwort von Sodapop am 28.01.2015, 14:17 Uhr
Betrifft nur das Kind. Warum *könnte*? Und wer ist bitte die Beistandschaft?
Und noch ein freundlicher Smiley hinterher
Antwort von Sodapop am 28.01.2015, 14:17 Uhr
Re: Kann man sich eigentlich auch direkt an das Jugendamt wenden?
Antwort von LaLeMe am 28.01.2015, 14:20 Uhr
um was gehts denn? habe noch nie einen anwalt gebraucht, regelt alles die beistandschaft
Re: Kann man sich eigentlich auch direkt an das Jugendamt wenden?
Antwort von Sodapop am 28.01.2015, 14:22 Uhr
Es geht um den Unterhalt des Kindes. Ich denke, mit der Beistandschaft bin ich somit an der richtigen Stelle.
Somit könnte ich heute meinem Noch-Mann sagen: "Rück die Kohle raus, oder das Amt kommt"
Grüße
Sodapop
Danke Pamo!
Antwort von Sodapop am 28.01.2015, 14:26 Uhr
Und meine Fragen konnte ich mir jetzt dank Onkel Google selber beantworten.
Da hast Du mir das richtige Stichwort geliefert.
Re: Kann man sich eigentlich auch direkt an das Jugendamt wenden?
Antwort von Pamo am 28.01.2015, 16:49 Uhr
Vor allem musst du ihn erst mal schriftlich und nachweisbar zur Zahlung auffordern.
Neugierig frag: Ist er ausgezogen?
Re: Kann man sich eigentlich auch direkt an das Jugendamt wenden?
Antwort von Pamo am 28.01.2015, 16:51 Uhr
*Könnte* weil manche Beistandschaften nicht können oder wollen oder beides.
Re: Kann man sich eigentlich auch direkt an das Jugendamt wenden?
Antwort von Sodapop am 28.01.2015, 19:38 Uhr
Dann hab ich ja schon alles richtig gemacht.
Und leider nein, er wohnt nach wie vor in der Wohnung......*seufz*. Aber immerhin hab ich jetzt Lohnsteuerklasse 2 statt 3. Wer das freiwillig macht, der hat sich garantiert getrennt.
Grüße
Sodapop
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