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von Mommy2be8.17  am 12.12.2021, 0:08 Uhr

Kind 4J. zur Anhörung vorgeladen

Mein Ex-Mann möchte den Umgang ändern lassen u. hat dafür einen Anwalt beauftragt, welcher das ganze direkt vor Gericht beantragt hat.
Nun kam die Ladung für mich u. darin steht, dass das 4J. Kind vorher angehört werden soll.
Ist das üblich bei so jungen Kindern?
Wie genau läuft das ab? Bin ich da als Elternteil dabei?

Mein Kind ist sehr anhänglich u. spricht nicht mit Leuten, die es nicht kennt. Meist schaut es diese nicht mal an.

 
8 Antworten:

Re: Kind 4J. zur Anhörung vorgeladen

Antwort von Phila83 am 12.12.2021, 0:53 Uhr

In so einer Situation brauchst du einen Anwalt!
Ganz ganz dringend!
Hast du schon mit dem Jugendamt gesprochen? Im besten Fall können die noch deine Freunde und Unterstützer werden..

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Re: Kind 4J. zur Anhörung vorgeladen

Antwort von Mommy2be8.17 am 12.12.2021, 6:45 Uhr

Meinen Anwalt habe ich unmittelbar kontaktiert. Wir tel. am Mo.
Beim JA versuche ich seit 1J. mit jmd. im Kontakt zu treten. Weder tel. noch per mail bekomme ich von denen jmd. Ich rufe an u. erreiche nur den AB oder es ist belegt. Rückrufe erfolgen keine, mails werden nicht beantwortet. Wegen Corona kann ich auch nicht persönlich vorstellig werden, wurde 2x weggeschickt dort...

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Re: Kind 4J. zur Anhörung vorgeladen

Antwort von Pamo am 12.12.2021, 11:56 Uhr

Kommunikation mit dem Jugendamt bitte immer per Einwurfeinschreiben.

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Re: Kind 4J. zur Anhörung vorgeladen

Antwort von Berlin! am 12.12.2021, 16:51 Uhr

4 Jahre ist arg früh.
Die Aussagen so junger Kinder sind in aller Regel rein juristisch betrachtet (!) nicht viel wert.
Dein Anwalt wird das auch so dem Gericht mitteilen: das Kind ist erst 4 und von der Aussagesituation überfordert, das Gericht möge bitte die Ladung überdenken.

Wenn so ein kleines Kind aussagen müssen/angehört werden soll, dann eigentlich immer in einem extra Raum, zB wird das dann aufgezeichnet.
das ist der sehr abhängig von Gericht und von der Richterin.

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Meine waren nicht ganz so jung…

Antwort von Petra28 am 12.12.2021, 18:12 Uhr

Ich meine, Grundschulalter oder letztes Kindergartenjahr beim ersten Mal (es gab mehrere Termine über die Jahre). Nur zur Einordnung.

Bei uns war es so, dass wir zum Gericht mussten und die Kinder dann ohne mich im Büro des Richters befragt worden sind. Ich meine mich zu erinnern, dass die damalige Jugendamtsmitarbeiterin meinte, es würden leider jetzt auch jüngere Kinder als meine befragt.

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Re: Meine waren nicht ganz so jung…

Antwort von taram am 12.12.2021, 20:50 Uhr

Meine Tochter war sechs. Der Richter fragte sie nach Unternehmungen, welche sie mit ihm machen möchte, sie sagte immer nein, mag sie nicht. Der Richter gab immer weitere Beispiele...irgendwann sagte sie, weil sie nicht mehr gefragt werden wollte, zu einem ja...

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Re: Kind 4J. zur Anhörung vorgeladen

Antwort von Mumnator am 12.12.2021, 21:30 Uhr

Hallo,

finde ich persönlich ungewöhnlich bei so jungen Kindern..

Frag nach, ob eventuell die Möglichkeit besteht einen gerichtlichen Beistand für das Kind zu bekommen.
Diese Person kommt eigentlich nach Hause zu dem Kind. Das schafft eine andere Vertrauensbasis. So kenne ich das zumindest.

Der gerichtliche Beistand soll das Interesse des Kindes vertreten. Was ja das Ziel sein sollte. Der spricht aber auch alleine mit dem Kind, sofern es das Kind natürlich zulässt.

Finde schlimm, wenn man direkt vor Gericht gehen und das Kind damit belasten muss.

Grüße

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Re: Kind 4J. zur Anhörung vorgeladen

Antwort von Pattaraci am 15.12.2021, 5:14 Uhr

Da sich das Gesetz geändert hat, werden künftig ab 1.1.2022 alle Kinder angehört, auch Babys. Bisher ist die Anhörung ab 4 J ein muss aufgrund der Rechtsprechung des BGH. In der Anhörung passiert nichts schlimmes, kein Grund sich zu viele Sorgen zu machen, es ist ein Gespräch und wenn das Kind nichts sagt, ist es eben so

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