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Geschrieben von Stern456 am 27.11.2021, 9:13 Uhr

Umgangsrecht

Hallo :)
Ich weis nicht ob ich hier richtig bin aber ich brauche einen Rat.
Ich habe eine 3,5 jährige Tochter dessen Kindsvater sich getrennt hat als sie ein paar Monate alt war. Seitdem war Funkstille und man hat nie was von ihm gehört. Egal wann er hat sich NIe gemeldet.
Mittlerweile habe ich einen neuen Partner und mit ihm ein kleines Baby das nun ein paar Monate alt ist. Meine „große“ Tochter ist mit meinem Partner aufgewachsen und sieht ihn als papa.

Naja nun kam ein Brief vom Jugendamt „Gestaltung der besuchskontakte“. Mir ist alles aus dem Gesicht gefallen. Nach 3 Jahren Funkstille will der Kindsvater meiner 3,5 jährigen Tochter plötzlich doch Kontakt.

Er ist damals 200km weggezogen und hat mittlerweile eine Frau geheiratet.
Ich weis nicht welche Hintergründe es hat aber es kommt mir sehr spanisch vor. Zumal er wirklich nie den Kontakt gesucht hat.
Ich möchte hier bitte keinen Hass auf meine Nachricht aber ich muss einfach dazu sagen das er türkischer Abstimmung ist und seine Mutter ein sehr schwieriger Mensch ist.

Schon während der Beziehung wurde ich total vereinnahmt und sollte konvertieren und durfte kaum Kontakt zu meiner Familie haben, neben Handgreiflichkeiten usw habe ich mich dann damals getrennt.
Nach der Geburt wurde mir mein Kind ständig aus dem Arm gerissen sogar schon im Krankenhaus egal ob von ihm oder seiner Mutter.

Ich weis das spielt keine Rolle aber ich hoffe hier kann mich jemand verstehen wenn ich sage ich will nicht das meine Tochter zu ihm geht und seiner Familie.
Immerhin kennt sie niemanden er und auch alle anderen sind fremd für sie

Wie wird es jetzt weitergehen?
Wenn er sie ab und zu mal besuchen kann vermute ich das er nach und nach immer mehr will, sie mal mitnehmen oder öfter kommen usw usw wie gesagt sie kennt ihn nicht und ich will auch die Bindung zwischen ihr und meinem Partner nicht stören. Es wäre jetzt total schlimm alles für sie.

Zumal er und seine Familie auch schon immer versucht haben Türkisch zu reden damals auch wenn ich gesagt habe bitte nicht.

Sie ist deutsch getauft und ich möchte auch das sie deutsch spricht und deutsch aufwächst.

Ich will auch nicht zum Jugendamt fahren oder das jemand vom Amt einen begleitenden Umgang macht. Das tut mir einfach weh für mein Kind.
Wenn dann kann er sie hier bei mir in ihrem Zuhause besuchen aber mehr auch nicht.

Komme ich damit durch oder was kann passieren und was soll ich machen ??

Ich hab auch noch ein Baby und einen Partner und hier mein Leben und meine Familie und kann mich doch jetzt nicht jedes Wochenende mit dem Treffen ??

Was kann passieren wenn es vor Gericht geht, was könnte das Gericht im schlimmsten Fall beschließen wie oft darf er meine Tochter dann sehen ?? Darf er sie mal mitnehmen gegen meinen Willen ?

Sie ist doch erst 3,5 Jahre und kommt erst noch in den Kindergarten usw :(

Achja und er wohnt 200km entfernt das heißt er kann in Zukunft nur am Wochenende ? Aber ich hab wie gesagt ja auch mein Leben und meine Familie mit der ich am Wochenende was unternehme, muss ich mich nach ihm richten obwohl er weggezogen ist damals.

Ich habe das alleinige Sorgerecht

Bitte um Hilfe

 
6 Antworten:

Re: Umgangsrecht

Antwort von Pamo am 27.11.2021, 9:27 Uhr

Vater und Kind haben das Recht auf Kontakt, auf regelmäßigen Umgang. Du musst dich diesem Gespräch stellen. Ich rate dir, dir offen anzuhören, was vorgeschlagen wird.

Bei einer Entfernung von 200km wird der Umgang überschaubar sein. Die Fahrten muss er machen, nicht du.

Stell dich schon mal darauf ein, dass der KV das gemeinsame Sorgerecht beantragen wird. Daher würde ich an deiner Stelle jetzt sofort einen deutschen Reisepass, Personalausweis fürs Kind beantragen und ein Sparkonto eröffnen - solange du dafür seine Unterschrift nicht brauchst.

Möglicherweise hat das Kind auch Anspruch auf die türkische Staatsbürgerschaft. Darum kann sich der KV kümmern. Für das Kind wäre es sehr hilfreich, wenn sie auch ihre Vatersprache lernt. Aber das ist bei den ersten Gesprächen noch kein Thema.

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Re: Umgangsrecht

Antwort von Btby am 27.11.2021, 9:54 Uhr

Um ein Umgangsrecht wirst du nicht drumherum kommen wenn er das wirklich will. Das muss natürlich kindgerecht gestaltet werden. Da wird das Jugendamt bei helfen wenn du das möchtest.
Deine Argumentation bezüglich seiner türkischen Herkunft wird absolut NIEMANDEN interessieren.
Ich persönlich finde sie auch sehr fragwürdig. Was spricht dagegen das ein Kind zwei Sprachen lernt?
Immerhin hat sie dich beim Kind zeugen auch nicht gestört.

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Re: Umgangsrecht

Antwort von Sternspinne am 27.11.2021, 10:19 Uhr

Es fühlt sich natürlich für dich so an, als ob du dem Vater des Kindes "entkommen" wärst, kann ich nachvollziehen.

Aber rein rechtlich nützt das nix, haben die anderen schon geschrieben.

Und deine Tochter ist ein Teil von ihrem Vater, den kann man nicht einfach verleugnen.
Sie wird mit ihren Wurzeln in Kontakt kommen, auch wenn es jetzt nicht dazu kommen sollte.
Für deine Tochter ist es wichtig, davon zu wissen und mal einen guten Umgang damit zu haben, egal wie es mit dem Vater weiter geht.

Klar, multikulturell mit zwei Religionen ist schwierig und ich kann dich verstehen. Aber das ist tatsächlich ja die Folge von einer Beziehung mit dem Vater.


Da dir das aber alles komisch vorkommt, warte mal ab, wieviel übrig bleibt, wenn der Vater den Aufwand erlebt, den es über die Entfernung macht.

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Re: Umgangsrecht

Antwort von Phila83 am 27.11.2021, 20:17 Uhr

Das Jugendamt ist nun mit im Boot und du solltest tunlichst dafür sorgen, dass die deine besten Freunde werden.
Ich würde Montag bei der sachberatenden Person anrufen und ganz offen darüber reden. Auch, dass du nach 3 Jahren Funkstille jetzt etwas überfahren bist und nicht richtig weißt, was du davon halten sollst.
Offen, ehrlich, aber ohne ausufernde Emotionen. Versuch so sachlich und beschreibend zu bleiben, wie es dir irgend möglich ist.
Es geht um deine Tochter und ihr Recht auf Kontakt zu ihrem leiblichen Vater.

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Nochmal von mir, und meine Sicht:

Antwort von desireekk am 28.11.2021, 20:57 Uhr

Du hast ja schon einiges gehört/gelesen, aber auch nochmal von mir:

- Du hast Dir einen Vater mit türkischem Hintergrund "ausgesucht". Nun leb damit dass dein Kind eben nicht "nur Deutsch" ist, wenn man das so nennen will.
Es ist ein Geschenk eine weitere Kultur zu kennen, eine weitere Sprache zu sprechen.

- Du kannst Eurem Kind nicht sein gesetzliches Recht verwehren (siehe BFB, §1684) auf grösstmöglichen Umgang mit seinem Vater, Du musst es per Gesetz sogar fördern.
Ich sehe soweit nicht, dass das Kindeswohl gefährdet ist.

- Was Pamo schrieb ist wichtig. Mach das gleich mal.

Und ja, dann gewöhne dich an den Gedanken dass das nicht "dein" Kind ist, sondern EURES.

Alles was ich von dir las, ist DEIN Gefühl, das Kind hat da (noch) gar keine Meinung zu.
Du kannst es ihr schwer machen, oder leicht(er).

Ich hatte 2 Mütter und 2 Väter. Ich habe sie alle geliebt, ich durfte sie alle lieben. Das war wunderbar, ein Geschenk. Ich musste meine Gefühle nicht verstellen/verstellen.
Es geht hier nicht um Dich und deinen verletzten Gefühle und früheren Erlebnisse.
Es geht darum dass deine Tochter ihren echten Vater kennenlernt.
Der Vater meiner Kinder hat nie wirklich zugelassen, dass sie noch eine weitere Vaterfigur "lieben" (= zugetan sind). Das war schwer für die Kinder, ich sah die inneren Kämpfe...
Der Große konnte sich mit ca. 18 /19 J. unter vielen Tränen davon (größtmöglich) freimachen, der Kleinere kann es immer noch nicht und tut sich sooo schwer damit..

Das wird dir einiges abverlangen, aber so ist das nun mal wenn man "Elter" ist.

VG

D

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Re: Umgangsrecht

Antwort von JakobsMutti am 29.11.2021, 17:55 Uhr

Erst schreibst, er habe sich getrennt, dann liest man wiederum, du hättest dich getrennt - ja was denn nun?

Ansonsten bleib ganz entspannt. Soll der Vater doch Kontakt aufnehmen, was erwartest du denn? Meinst du ernsthaft, der kann dir was. Spiel schön mit. Alles andere ergibt sich durch die Entfernung.

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