Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 18.07.2003, 9:49 Uhr

*Kopfkratz*

Hallo Huftier,
irgendwie bekomme ich ein bisschen Kopfweh, bei deiner Stellungnahme, weil Licht und Schatten sich so schnell abwechseln.

"Also ganz ehrlich, das mit dem Wegziehen und so, das finde ich ist schon ein Argument gegen das GSR und das ist auch der Grund, warum bei uns der Paps das GSR nicht bekommen hat, weil ich mir da nicht reinreden lassen will."

Hat dann wenigstens das Kind dabei ein Mitspracherecht?
Immerhin ist das Kind dann dem Wohlverhalten der Mutter alleine unterworfen und die Interessen des Kindes, das ja vielleicht seine gewohnte Umgebung behalten will (Schule, Freinde VATER, andere Verwandte, Sportvereine etc etc) ..... nachher sprichst du dann wieder anders, da kommt es dir (beinahne bei Bagatelldingen (Zahnspange)) auf gemeinsame Entscheidungsfindung an... dabei ist der Wohnort, bzw die Beibehaltung des Wohnortes für das Kind viel elementarer (irgendwann ist ein baby kein Baby mehr...).

"Aber das läßt sich auch dadurch lösen, dass die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht alleine behält."

Stimmt,... jedenfalls teilweise.
Auch das alleinige Soprgerecht bedeutet ja nicht unbedingt, dass die Mutter völlig die Interessen des Vaters oder des Kindes übergehen darf.
Viel zu selten wird dann anschliessend eine Teilhabe an den Umgangskosten gefordert und das ist dann möglich, wenn die Kosten willkürlich von einer Seite erzeugt werden.
Ausserdem denke ich auch, dass es eine Frage des Anstandes des betreuenden Elternteiles gegenüber des anderen ist, hier die Folgen der eigenen Handlungen abzumildern.

"... Denn immerhin geht es beim Sorgerecht nicht um eine "Alleinentscheidungskompetenz" der Mutter sondern darum, was gut und wichtig ist für das Kind. Und wenn da noch jemand (wie z.B. der Vater) mitentscheiden kann, dann muß das nicht von vornherein schlecht sein."

Stellt sich die Frage, warum eine Mitbestimmung des Vaters bei der Wohnortwahl dann wiederum unerheblich und störend ist.... vielleicht weil es in diesem Moment viel mehr um das Interesse der Mutter geht und dann, wenn Mutter sich stark betroffen fühlt, das Interesse des Kindes doch nachrangig ist?

"Ich finde, zuweilen werden mit dem SR gefährliche Besitzansprüche verbunden, die so nicht richtig und auch nicht unbedingt gut sein müssen für das Kind."

Jepp... aber bitte dann nicht selektiv eigene Interessensterritorien definieren und ausklammern!

"nichts für ungut, ich finde eben nur die Formulierung in dieser Allgemeinheit nicht richtig."

Ich schliesse mich dem an *frechgrins*

"LG,HUF"
LG, RM

 
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