Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Huftier am 18.07.2003, 20:50 Uhr

*Kopfkratz*

Hey Rainer,

Du hast recht, vielleicht sollte ich wirklich einige Dinge klarstellen, damit mein Beitrag verständlicher wird.

"Hat dann wenigstens das Kind dabei ein Mitspracherecht?
Immerhin ist das Kind dann dem Wohlverhalten der Mutter alleine unterworfen und die Interessen des Kindes, das ja vielleicht seine gewohnte Umgebung behalten will (Schule, Freinde VATER, andere Verwandte, Sportvereine etc etc) ...."

Klar hat mein Kleiner ein Mitspracherecth, allerdings ist sein Wortschatz noch ein wenig "dadaistisch" und geht nicht viel weiter als "Mamama" oder "wowo" oder "bacckkka", weil er gerade erst 19 Monate geworden ist. Sehr wohl ist mir aber klar, dass Finn hier ein soziales Netz hat (Krippe, Großeltern v.a.), das wichtig für ihn ist und das bei meiner Entscheidung berücksichtigt werden muß. Sein Vater wohnt in 500 km Entfernung von uns, d.h. er hat noch nie zu dem sozialen Umfeld vor Ort gezählt sondern kommt ihn nur alle ein bis zwei Monate besuchen. Trotzdem aber wollte er unbedingt das GSR, um - was ich erst im Nachhinein von anderer Seite erfuhr -damit ein Vetorecht zu haben für den Fall, dass ich in eine andere Stadt ziehen will (was aufgrund meiner unerträglichen beruflichen Situation hier schon sehr lange zur Debatte steht), weil seine Eltern in meiner Nähe wohnen und er bei seinen Besuchen dort übernachten kann (er findet es wortwörtlich "albern", wegen den Finnbesuchen möglicherweise in einer Pension nächtigen zu müssen). Und da habe ich eben nein gesagt und ihm das GSR ohne Aufenthaltsbestimmungsrecht angeboten, was er aber nicht wollte, weil er damit ja nix anfangen kann, wie er meinte.

Wo der betreuende Elternteil mit dem Kind wohnt, sollte, denke ich, schon letztlich er selbst entscheiden können, weil diese Frage doch auch für die betreuende Mutter oder den betreuenden VAter eine sehr persönliche und entscheidende Frage ist. Wolltest Du etwa, dass Dir Deine Ex, mir der Du möglicherweise ohnehin nicht gerade das beste Verhältnis hast, vorschreiben kann, dass Du nicht aus Deinem jetzigen Wohnort wegziehen darfst, obwohl Du anderswo einen besseren oder vielleicht überhaupt erst einen Job gefunden hast oder vielleicht auch eine neue Partnerin?? Ich jedenfalls möchte dies nicht. Etwas anderes gilt natürlich dann, wenn es bei einem Wegzug lediglich darum geht, dass dem Vater das Kind entzogen wird, das soll ja schließlich auch vorkommen. Aber bei GSR mit GABR ist der Mißbrauch durch den nichtbetreuenden Elter andersrum genauso möglich.

"nachher sprichst du dann wieder anders, da kommt es dir (beinahne bei Bagatelldingen (Zahnspange)) auf gemeinsame Entscheidungsfindung an... dabei ist der Wohnort, bzw die Beibehaltung des Wohnortes für das Kind viel elementarer (irgendwann ist ein baby kein Baby mehr...). "

Die Zahnspange war ja nur das Beispiel meiner Vorschreiberin. Ich habe vor, den Vater bei allen Entscheidungen mit einzubeziehen, die wichtig sind für Finn und über den Alltag hinausgehen, ärztliche Behandlungen, Schule, Mofa-Führerschein und was weiß ich nicht noch alles. Ja, und vielleicht hätte ich auch mit ihm über eine Wohnortveränderung gesprochen, aber dadurch, dass er auf so miese Art und Weise sich dieses "Vetorecht" erschleichen wollte, habe ich dazu ehrlich gesagt heute nur noch wenig Lust. Die Letztentscheidung diesbezüglich möchte ich aber auf jeden Fall selbst treffen können, denn es ist nicht nur das Leben meines Kindes, um das es da geht, sondern auch MEIN Leben, und ich habe nunmal nur eines davon.

LG, HUF

 
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