Geschrieben von Tamee&Jana am 21.11.2005, 19:13 Uhr |
Kosten für Erstaustattung / Unterhalt für Mutter
Wenn Du mit jemanden in eheähnlicher Gemeinschafts lebst, muss derjenige auch für euch aufkommen. Du bekommst dann lediglich Unterhalt für das Kind.
Von wegen Erstaustattung kann ich Dir leider nichts sagen
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Kosten für Erstaustattung / Unterhalt für Mutter - Oktober-Mami 21.11.05, 19:00
- Re: Kosten für Erstaustattung / Unterhalt für Mutter - Tamee&Jana 21.11.05, 19:13
- Nicht so ganz richtig... - desireekk 21.11.05, 22:07
- Re: Nicht so ganz richtig... - RainerM 22.11.05, 7:46
- Nicht so ganz richtig... - desireekk 21.11.05, 22:07
- ja.... - monavb 21.11.05, 21:41
- Re: Kosten für Erstaustattung / Unterhalt für Mutter - RainerM 22.11.05, 7:51
- @Oktober-Mami: - Murmeline 22.11.05, 10:24
- Re: @Oktober-Mami: - Oktober-Mami 22.11.05, 11:16
- Dann sorry für das Missverständnis;-).....m.T. - Murmeline 22.11.05, 11:42
- Re: @Oktober-Mami: - Oktober-Mami 22.11.05, 11:16
- Re: Kosten für Erstaustattung / Unterhalt für Mutter - Tamee&Jana 21.11.05, 19:13
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