Geschrieben von blackrose am 31.01.2012, 8:55 Uhr |
Kurze Frage wegen Unterhaltsberechnung
Hallo,
weiß jemand von Euch ob die Kindsväter Gehaltsabrechnungen beim Jugendamt vorlegen müssen für die Unterhaltsberechnung oder geben sie einfach einen Betrag auf dem Formular an?
Wird Bereitschaftsdienst auf dem Gehaltszettel vermerkt oder kann das der Kindsvater dann unterschlagen und einfach nicht angeben?
Woher weiß das Jugendamt ob es mal eine Gehaltserhöhung gab?
Danke Euch schon mal im voraus.
Könnte ja auch beim Jugendamt mal nachfragen aber die Sachbearbeiterin ist sooooo schwer erreichbar. Telefoniere immer nur mit dem AB. ; )
Re: Kurze Frage wegen Unterhaltsberechnung
Antwort von shinead am 31.01.2012, 9:43 Uhr
Der KV muss Einkommensnachweise vorlegen. Bei Angestellten sind das meist Gehaltszettel (hier muss man ein Jahr vorlegen), bei Selbstständigen die Steuererklärung.
Alle zwei Jahre werden die Belege neu angefordert und die Unterhaltshöhe überprüft.
Hat der KV eine Gehaltserhöhung, muss er diese beim JA melden. Tut er dies nicht, und es fliegt erst bei der regelmäßigen Überprüfung auf, dann muss er die Monate nachzahlen.
Verringert sich sein Gehalt (z.B. Kurzarbeit), dann meldet er das schon aus purem Eigeninteresse...
Wenn der Bereitschaftsdienst extra bezahlt wird, dann taucht das normalerweise als Position auf dem Gehaltszettel auf. Zumindest sind Festgehalt und variabler Anteil immer getrennt.
Wird er auf Stundenbasis entlohnt, könnte es sein, dass es keine extra Position ist, sondern die Stunden einfach nur zu den "normalen" Stunden addiert werden.
So oder so, alles was Lohn/Gehalt und damit anrechnungsfähig ist, wird über das Gehalt abgewickelt. Nur Spesen gehen extra.
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