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von franzi1406  am 11.08.2011, 20:18 Uhr

Letzter Wille (Testament) Trotz gemeinsamen Sorgerecht, bei Tod der Mutter!?

ich habe einen 3,5jährigen Sohn seit knapp 1,5 Jahren bin ich jetzt vom Vater getrennt das kind lebt bei mir und auch bei mir polizeilich gemeldet, somit habe ich laut Jugendamt das aufenthaltsbestimmungsrecht.

Nun mache ich mir Gedanken was im falle meines Todes ( aus welchen Gründen auch immer) oder einer Betreuungsinkompetenz durch Unfall, mit meinem Kind passiert.

Wenn ich Testamentarisch und beim Jugendamt angebe das mein Kind nach meinem letzten Willen, bei meiner schwester aufwachsen soll, (die verheiratet ist und selbst 1 Kind hat) wird dem dann entsprochen? Oder wird das Kind bei gemeinsamen Sorgerecht nach dem Tod der Mutter immer automatisch dem Vater zugesprochen?

Er ist ein toller Vater und kümmert sich gut, aber ich traue ihm die alleinige Sorge des Kindes einfach nicht zu und weiß auch das dann der Kontakt zu meiner Familie nicht gehalten wird, da er jetzt schon keinen Kontakt mehr zu dieser will!

Kann ich mein Testament notariell dahingehen ablegen das mein Sohn zu meiner schwester kommt, und wird das dann auch so vollzogen?

 
26 Antworten:

Re: Letzter Wille (Testament) Trotz gemeinsamen Sorgerecht, bei Tod der Mutter!?

Antwort von Savanna2 am 11.08.2011, 20:22 Uhr

Hallo

das wird kaum möglich sein wenn der KV und Kind regelm. Kontakt haben und er das Kind auch will.

LG

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Re: Letzter Wille (Testament) Trotz gemeinsamen Sorgerecht, bei Tod der Mutter!?

Antwort von Sascha1811 am 11.08.2011, 20:22 Uhr

Ich kann mir nicht vorstellen, das das ohne sein Einverständnis geht. Wie steht er denn dazu? gab es da schon gespräche?

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Re: Letzter Wille (Testament) Trotz gemeinsamen Sorgerecht, bei Tod der Mutter!?

Antwort von Strudelteigteilchen am 11.08.2011, 20:28 Uhr

Du kannst Dein Kind nicht vererben wie ein Familienerbstück - und zwar unabhängig vom Sorgerecht. Das Jugendamt prüft auf jeden Fall, ob der von Dir vorgeschlagene Betreuer geeignet ist. Und ein Vater, der Kontakt hat, wir auf jeden Fall als Betreuer in Betracht gezogen - auch das unabhängig von Sorgerecht.

Falls mir was passieren sollte, bevor die Kinder volljährig sind, wird der KV mit meiner Familie Kontakt halten - wenn auch nur aus dem Grund, weil da ein Treuhandfond für die Kinder existiert *harhar*.

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Re: Letzter Wille (Testament) Trotz gemeinsamen Sorgerecht, bei Tod der Mutter!?

Antwort von shinead am 11.08.2011, 20:28 Uhr

Lass Dich diesbezüglich vom Fachmann (Notar) beraten!

Vergiss dabei nicht, dass viele Frauen sich das AE Dasein selbst nicht zutrauen. Aber. Man(n) wächst mit seinen Aufgaben.

Bei einem regelmäßigen, guten Kontakt sollte m.E. noch nicht einmal versucht werden, den KV in einem solchen Fall außen vor zu lassen!

Just my two cents...

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Re: Letzter Wille (Testament) Trotz gemeinsamen Sorgerecht, bei Tod der Mutter!?

Antwort von franzi1406 am 11.08.2011, 20:30 Uhr

Er wäre nicht dagegen, da er beruflich den kleinen nicht Ständig betreuen kann! Er wollte ja sogar mir schon das vollständige Sorgerecht überschreiben obwohl er regelmäßig Kontakt zum Kind hat, denn das ändert sich ja nicht nur wegen der Sorgerechtsregelung.

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Re: Letzter Wille (Testament) Trotz gemeinsamen Sorgerecht, bei Tod der Mutter!?

Antwort von Strudelteigteilchen am 11.08.2011, 20:31 Uhr

Und was läßt Dich glauben, daß er dann gegen eine Betreuung des Kindes durch Deine Schwester wäre??

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Re: Letzter Wille (Testament) Trotz gemeinsamen Sorgerecht, bei Tod der Mutter!?

Antwort von Sascha1811 am 11.08.2011, 20:32 Uhr

Wenn er damit einverstanden ist, wird es da wohl keine schwierigkeiten geben. Er wird sich ja dann noch genauso oder sogar mehr kümmern, wenn er das ja eh schon tut. Würde das mit ihm besprechen und dann kann man das ja notariell festlegen lassen, oder so, denk ich doch.

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Re: Letzter Wille (Testament) Trotz gemeinsamen Sorgerecht, bei Tod der Mutter!?

Antwort von franzi1406 am 11.08.2011, 20:33 Uhr

Der Kindsvater hat Kontakt lebt aber nicht im alltäglichen Umfeld des Kindes, meine Schwester schon, das heißt mein Sohn würde in seinem gewohnten Umfeld bleiben. Meine schwester würde den Kontakt zum Kindsvater weiter so pflegen wie ich jetzt (wir haben guten kontakt) der Kindesvater möchte das aber umgekehrt nicht zu meiner Familie.

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Re: Letzter Wille (Testament) Trotz gemeinsamen Sorgerecht, bei Tod der Mutter!?

Antwort von Sascha1811 am 11.08.2011, 20:35 Uhr

Das müsste er ja auch nicht, oder? Für ihn muss nur sichergestellt sein, das sich in der beziehung zu seinem Kind nichts ändert.

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Re: Letzter Wille (Testament) Trotz gemeinsamen Sorgerecht, bei Tod der Mutter!?

Antwort von Strudelteigteilchen am 11.08.2011, 20:41 Uhr

Franzi, mich mußt Du nicht überzeugen, mir ist das latte, wo Dein Kind aufwächst.

Wichtig ist, was der KV dazu sagt. Wenn er sich sowieso nicht voll um das Kind kümmern kann oder will - warum soll er dann gegen eine Unterbringung bei Deiner Schwester sein? Vielleicht kannst Du IHN überzeugen.

Du kannst halt nicht einfach für Dich entscheiden, was nach Deinem Ableben mit dem Kind passiert. Aber wenn das, was Du gerne hättest, auch für ihn Vorteile bringt, und wenn er einsehen kann, daß es für das Kind das Bessere ist - was spräche denn dagegen, GEMEINSAM zu einem Notar zu gehen und festzulegen, was im Falle des Ablebens von Dir (oder ihm) mit dem Kind passieren soll?

Überzeuge ihn - nicht mich.

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?

Antwort von mf4 am 11.08.2011, 20:48 Uhr

Ich verstehe nicht, warum ein guter Vater sein Kind nicht großziehen darf, wenn der Mutter was passiert.
Dann verliert das Kind Mutter und Vater... find ich unmöglich.

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Re: ?

Antwort von Strudelteigteilchen am 11.08.2011, 21:00 Uhr

Wieso verliert das Kind den Vater? Wenn die neue Pflegefamilie - egal, wer das auch sein mag - den Kontakt weiterhin wie gehabt aufrechterhält, hat das Kind bezüglich des Vaters nichts verloren.

Deine Logik entzieht sich mir.

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Re: ?

Antwort von mf4 am 11.08.2011, 21:09 Uhr

Wenn er mit der Familie nicht gut kann und sich dann als Vater immer mit ihnen auseinandersetzen muss um seine Kinder zu sehen wird das sicher schwierig.
Da er das Kind nicht "haben will ", ohm die Rolle des UmgangsVaters reicht dann hat sich das Thema eh erledigt.

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Re: ?

Antwort von groschi am 11.08.2011, 21:40 Uhr

auf der anderen seite:
wenn das kind beim vater lebt, wird er (vielleicht) den kontakt zu tante/ großeltern nicht fördern. das kind verliert also die mutter UND sein gewohntes umfeld...

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Re: Letzter Wille (Testament) Trotz gemeinsamen Sorgerecht, bei Tod der Mutter!?

Antwort von Suka73 am 12.08.2011, 1:44 Uhr

bei gem. Sorgerecht gehe ich davon aus, dass das Kind zum Vater kommt. Du kannst natürlich per Verfügung/Testament veranlassen, dass das Kind zu Deiner Schwester kommt - aber!!!!! Du sagst selbst, der KV ist ein guter Vater. Vor Gericht werden erstmal die Bedingungen geprüft. Warum unterstellst Du dem Vater, dass er nach Deinem Ableben kein guter Vater sein kann, der sich (nicht) alleine um das Kind kümmern kann?! Für das Gericht sind diese Testamente auch nur "Richtlinien", es heißt aber nicht, dass man Deinem Wunsch (Kind zur Schwester) dann auch nachkommt. Die Frage fürs Gericht ist dann halt: Wo ist das Kind besser aufgehoben? Bei der Schwester (wo wohnt die?) mit noch einem Kind oder beim Vater, der ebenfalls das SR hat. Wo ist oder war das Umfeld des Kindes usw.

Ein Tod ändert vieles, vielleicht auch die Einstellung des KV zu Deiner Familie.

Selbst in meinem Fall (AE mit alleinigem SR) würde man erstmal prüfen, ob das Kind nicht eher zum Papa gehört als zu den Großeltern, wie ich es festgelegt habe. Nur hier wäre der KV machtlos, mal davon abgesehen, das er gar nicht wollen würde: Mein Sohn lebt 3 min von meinen Eltern entfernt und geht hier in die Schule. Der KV wohnt mehr als sechs (wenn man schnell fährt) Autostunden von uns entfernt und hat seinen/meinen Sohn das letzte mal vor fast sieben Jahren gesehen und hegt keinerlei Interesse. HIER wäre also davon auszugehen, dass das Kind bei den Großeltern besser aufgehoben wäre als beim KV. In Deinem Fall sehe ich das auf den ersten Blick nicht.

LG Sue

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Re: ?

Antwort von mf4 am 12.08.2011, 7:07 Uhr

Ich hab mich mal hineingedacht (gruselig) und da bei meinen Kindern der Papa die wichtigste und innigste Bezugsperson nach Mama ist dann wäre bei ihm zu leben sicher das angenehmste. Das Umfeld würde sich ändern aber bei all seiner Engstirnigkeit würde er sich mit meiner Familie zusammenraufen, daß jeder guten Kontakt zu den Kindern haben kann.
365 Tage im Jahr mit Alltag, Job, Schule usw. würden ihn aber definitiv an seine Grenzen bringen, da er ja bisher immer Besuchs-Wochenend-und-Ferien-Papa war.

Jetzt muss ich mich aus der Situation erstmal wieder rausdenken, denn ich will ja weiter leben mit den Kids.

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@mf4

Antwort von MrsNapi am 12.08.2011, 8:20 Uhr

da stimme ich zu..
der vater nun mal die nächste bezugsperson vor allen anderen verwandten... egal, wie ich mit meinem ex ´verstehe oder ebend nicht, wäre er der nächste... und wenn einem vater das nicht zugetraut wird, so kann er sich doch auch noch hilfe holen, oder nicht ??
... ok, mit irgend einer sucht (drogen, spiel) oder mit wenig zéit durch arbeit, läßt sich kein kind groß - und erziehen, aber am sonsten würde ich nichts gegen sagen


LG MrsN

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Ich habe ein Testament gemacht ...

Antwort von kieselchen am 12.08.2011, 8:42 Uhr

aber aus anderen Gründen. Wenn mir was passieren würde, würde meine Tochter sicher zu ihrem Vater kommen, wir haben auch gemeinsames SR.

ABER: Ich habe ein großes Haus und DAS will ich nicht, dass er (als Erziehungsberechtigter) dann verwalten darf bis meine Tochter ihr Erbe antreten kann.
Also habe ich (notariell) verfügt und beim Familiengericht hinterlegt, dass im Falle meines Ablebens mein Bruder mein Vermögen verwaltet bis meine Tochter dieses antreten kann. Das war mir unheimlich wichtig.

Mal davon abgesehen, dass mein Ex meine Tochter zwar nicht in meinem Sinne aber doch mehr oder weniger gut erziehen würde (das kann ich nicht ändern und meine Tochter hat ein Recht auf ihren Vater auch wenn es mir nicht gefallen würde) - mein Haus wäre ihm echt schietegal. Und das würde ich nicht wollen. Also finde ich ein Testament so oder so wichtig, gerade wenn man AE ist.

LG, Kieselchen

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@mf4

Antwort von franzi1406 am 12.08.2011, 21:01 Uhr

Was du nunmöglich findest oder nicht tut ja Gott sei Dank nichts zur Sache

PS. Aus einem mir bekannten Fall, einer verstorbenen Freundin, wurde das Sorgerecht sogar dem neuen Partner und nicht dem Vater (der das geteilte Sorgerecht inne hatte), zugesprochen.
Weil der Lebensmittelpunkt dort war wo das Kind zusammen mit der Mutter und deren Partner gelebt hat und das ist auch gut so.

Es geht ja hier um das Kindeswohl und deren Rechte und deren Wohl zu entprechen und nicht um die Rechte des Vaters.

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@mf4

Antwort von franzi1406 am 12.08.2011, 21:12 Uhr

weil der kleine seinen Lebensmittelpunkt bei mir und meinem Lebenspartner hat und hier bei meiner Familie eben auch meiner Schwester aufwächst.
Den Vater sieht er max. 2mal im Monat, dann kümmert der KV sich gut um den kleinen aber eben max. 4 Tage im Monat.
Der Kindesvater möchte keinen Kontakt zu meiner Familie und em sozialen Umwelt meines/unseres Kindes.
meine schwester würde den Kontakt zum KV aufrechterhalten (weil das ja auch sein recht ist, er hat ja jetzt auch nur Umgangsrecht).
Ich möchte ja nur das mein Teil der elterlichen Sorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht meiner Schwester zugesprochen wird. zumal dem Vater daraus keine nachteile entstehen, es geht ja hier nur um die Fürsorge, das Sorgerecht kann und will ich ihm garnicht entziehen im Todesfall!!!

Also Spar dir ein Urteil darüber ob das unmöglich. moralisch oder nicht ist!
Der lebensmittelpunkt meines Sohnes ist hier, bei seinem Papa, und meiner Familie.

Sein Vater sieht er lediglich zu den geregelten Umgangszeiten.

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Re: @franzi1406

Antwort von montpelle am 13.08.2011, 8:20 Uhr

"Meine schwester würde den Kontakt zum Kindsvater weiter so pflegen wie ich jetzt"

Du weißt nicht, ob sie wirklich den Kontakt aufrechterhalten würde, auch wenn sie es jetzt sagt.


"aber ich traue ihm die alleinige Sorge des Kindes einfach nicht zu"

Und nur weil du es ihm nicht zutraust, kann er es auch nicht ?
Vielleicht hat er dir das nach der Trennung auch nicht zugetraut und schaffst es doch.


Wenn es ginge, dass du so entscheiden könntest, würdest du deinem Kind evtl. bewusst seinen Vater nehmen. Das ist schlimm.

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Re: @franzi1406

Antwort von montpelle am 13.08.2011, 8:24 Uhr

"Es geht ja hier um das Kindeswohl und deren Rechte und deren Wohl "

Ist es zum Wohl des Kindes, seinen Vater nicht mehr zu sehen ?
Und es ist ein Recht des Kindes, seinen Vater zu sehen.

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Re: @franzi1406

Antwort von montpelle am 13.08.2011, 8:27 Uhr

"Also Spar dir ein Urteil darüber ob das unmöglich. moralisch oder nicht ist!"

Anscheinend hast du ein Problem mit anderen Meinungen.

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Re: @montbelle

Antwort von franzi1406 am 13.08.2011, 11:13 Uhr

Wer sagt das es den Vater nicht mehr sieht, für Kind und Vater würde sich nichts gegenüber jetzt ändern. Er hätte die gleichen Rechte wie jetzt und könnte sein Kind so oft er will und kann sehen, wie jetzt auch. (zumal ich sagen muss das er über seine Umgangszeiten hinaus das Kind nie sehen will bzw. das wahrnimmt was ich ihm anbiete)

Und mit der Übertragung des halben sorgerechts auf meine schwester ist der vater ja einversatanden (das ist bereits beim JA und Notar neidergelgt), geht ja nur um das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach meinem Tod

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Falsch

Antwort von franzi1406 am 13.08.2011, 11:15 Uhr

Ich habe kein Problem mit anderen Meinungen denn viele schreiben hier sachlich und unvoreingenommen.

das was dort ausgesagt wurde, ist ein Urteil darüber... und das kann man aus der ferne schlecht wenn man Menschen und situation nur aus einem Forum kennt

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Re: @montpelle

Antwort von franzi1406 am 13.08.2011, 11:20 Uhr

Doch das weiß ich weil das Umgangsrecht richterlich geregelt wurde, und weil meine schwester auch jetzt den Kindesvater oft fragt ob er mal vorbeikommen will, wenn der kleine bei Ihm ist. Um gemeinsam etwas (ohne mich) zu unternehmen, denn es gibt Menschen die zum wohl des kindes handeln und nicht engstirnig sind!

""Vielleicht hat er dir das nach der Trennung auch nicht zugetraut und schaffst es doch.""

Er hat es mir zugetraut deshalb hat er mir ja die Fürsorge übertragen, und war damit einverstanden das der kleine bei mir Lebt und das ganz ohne Familiengericht! Nur bei den umgangszeiten wollote er sichergehen und wir haben das von einem Richter entscheiden lassen und einen Beschluss dafür!

"""Wenn es ginge, dass du so entscheiden könntest, würdest du deinem Kind evtl. bewusst seinen Vater nehmen. Das ist schlimm."""

Würde und werde ich nicht!!! Weil sich für den Vater/Sohn Kontakt nichts ändern würde, aus persönlicher Sicht niemal und auch weil es festgesetzt ist!

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