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Geschrieben von Keks10 am 29.03.2010, 12:49 Uhr

Mein Posting ....Wohnung, MV.....???

ich nochmal.....habe mir ja letzte woche schon 3 wohng. angeschaut, eine hatte mir da auch gefallen, aber die dame bei der wohnungsverwaltung hat da für mich noch ein besseres angebot, da habe ich diese woche noch ein termin.....bin schon gespannt

mein MV habe ich am 26.03.beim Vermieter schon schriftlich gekündigt zum 30.06., leider ohne die unterschrift von meinen ex, er hatte sich ja geweigert, nun droht er mir ständig mit einer klage, habe mich schon an mein vermieter telef. gewandt, da habe ich morgen endlich ein termin, malsehen ob ich da irgendwie aus dem MV herauskomme, werde mich austragen lassen, da gibts schon eine lösung.....

das leben hier mit dem ist ja unerträglich......mache 3 kreuze, wenn ich hier endlich raus bin......jetzt droht er mir sogar, ich muß ihn mit in die neue wohung mitnehmen, sonst macht er mir das leben zur hölle......ein kl. spinner, der wut hat !!!

 
12 Antworten:

Re: Mein Posting ....Wohnung, MV.....???

Antwort von Suka73 am 29.03.2010, 12:55 Uhr

mit ganz viel Glück, auch wenn ich Dir da keinerlei Hoffnungen machen möchte, entlässt Dich der Vermieter aus dem MV, obwohl der zweite Vertragspartner nicht unterschrieben hat... immerhin sind zwei Mieter für den Vermieter auch eine Art (fiktive) Sicherheit, dass Mietzahlungen eingehen, wenn einer ausfällt. Meine Vermieterin hat sich Gott sei Dank damals auf nen deal eingelassen und NUR mich in den MV aufgenommen, obwohl mein damaliger Freund hier wohnte... Gott sei Dank deswegen, weil wir nach einem Jahr die Trennung einläuteten und mit SICHERHEIT hättte mein Ex ähnliche Geschütze aufgefahren, von wegen nicht unterschreiben oder gar ganz drinbleiben

LG Sue

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Re: Mein Posting ....Wohnung, MV.....???

Antwort von Patti1977 am 29.03.2010, 12:59 Uhr

Vergiss nicht ihm auch einen Schlüssel zu geben . Du musst ihn mitnehmen, herrlich. Er ist doch nicht dein Kind für das du das Sorgerecht hast.

Also wenn dich der Vermieter raus lässt, dann freut mich das. Ob er dann allerdings trotzdem Ansprüche gegen dich erheben kann, ich glaube schon. Also lass dich nochmal rechtlich Beraten. (Mieterverein zum Beispiel). Gekränkte Ex-Partner/innen sind nunmal so und man muss mit allem rechnen.

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Re: Mein Posting ....Wohnung, MV.....???

Antwort von CarmenOma am 29.03.2010, 13:06 Uhr

Verlassene Exen haben doch ab und an recht nette Sprüche drauf ;-) Hoffentlich erzählt ihm das mal einer in ein paar Jahren - DAS Gesicht möcht ich gerne sehen ;-) Du musst ihn mitnehmen - herrlich!

Naja - wegen dem Mietvertrag - ohoh - da hab ich auch keine Ahnung! Theoretisch müsst ihr den beiden kündigen. Wie das aber praktisch aussieht - öha - keine ahnung - Mietverein? Anwalt? Irgendeine weiß das doch bestimmt ;-)

‹(•¿•)›LG Carmen*72 Zwillingsmädels*92 Sohnemann*02, ab 08/10 Oma (ebäi=familiensecondhand) ‹(•¿•)›

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Re: Mein Posting ....Wohnung, MV.....???

Antwort von +emfut+ am 29.03.2010, 13:16 Uhr

*seufz*
Manchmal frage ich mich wirklich, ob irgendjemand meine Antworten auch liest.

Also:
Dein Vermieter kann Dich tausendmal aus dem Mietvertrag entlassen - die Ansprüche des Ex gegen Dich auf Deinen Anteil der Miete bleiben davon unberührt, weil der Vermieter das Binnenverhältnis zwischen Deinem Ex und Dir nicht rechtsgültig verändern kann.

Was manche nicht glauben, aber so ist es einfach: Ein gemeinsamer Mietvertrag bindet einen fast genauso intensiv zusammen wie ein gemeinsames Konto. Man geht GEMEINSAM eine Verpflichtung ein - und wenn der eine sie nicht erfüllt, muß der andere einspringen - so lange, bis die gemeinsame Verpflichtung rechtsgültig aufgelöst wurde. Und genauso wie ein gemeinsamer Mietvertrag die Unterschrift von beiden benörtigt, genauso benötigt eine Auflösung desselben auch die Unterschrift (oder zumindest das Einverständnis) des anderen.

Für mich ist deswegen ein gemeinsamer Mietvertrag für alle Zukunft genauso ein absolutes No-Go wie ein gemeinsames Konto oder ein gemeinsames Haus oder eine Hochzeit - zu kompliziert in der Auflösung. Been there, done that.

Warst Du schon beim Anwalt?

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Re: Mein Posting ....Wohnung, MV.....???

Antwort von Keks10 am 29.03.2010, 13:24 Uhr

warte morgen erstmal ab, was mein vermieter sagt, wenn keine einigung in sicht ist, habe ich mir schon 2 anwälte in thema mietrecht rausgesucht, würde ich morgen gleich pers. aufsuchen......

Dein Vermieter kann Dich tausendmal aus dem Mietvertrag entlassen - die Ansprüche des Ex gegen Dich auf Deinen Anteil der Miete bleiben davon unberührt, weil der Vermieter das Binnenverhältnis zwischen Deinem Ex und Dir nicht rechtsgültig verändern kann......WAS heißt das...? wenn ich zum 30.06.rauskomme aus dem MV, brauche ich doch keine Mietzhalungen mehr leisten oder..????!!

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Re: Mein Posting ....Wohnung, MV.....???

Antwort von Schreckschraube am 29.03.2010, 13:33 Uhr

Noch schöner: Das heißt sogar, wenn dein Ex aus irgendwelchen Gründen nicht zahlt, zahlst du allein.

Geh zum Anwalt, das ist die sicherste Lösung!!

LG Dany

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Re: Mein Posting ....Wohnung, MV.....???

Antwort von flyingdarkness am 29.03.2010, 13:37 Uhr

*WAS heißt das...? wenn ich zum 30.06.rauskomme aus dem MV, brauche ich doch keine Mietzhalungen mehr leisten oder..????!!*

Ich seh es so: Wenn dich der Vermieter aus dem Vertrag nimmt, bist du erst mal aus dem Schneider... aber meines Erachtens auch nur dann, wenn mit dem in der Wohnung verbleibendem Ex ein neuer Vertrag gemacht wird.
Ob es rechtlich auch so ist, hab ich allerdings keinen Plan.

Viel Erfolg dir dennoch!

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das heißt:

Antwort von Patti1977 am 29.03.2010, 13:39 Uhr

Wenn du aus dem Vertrag raus bist ohne Zustimmung deines Ex, dann kann der Vermieter nichts von dir fordern aber dein EX kann WEITER die Hälfte der Miete einfordern, da er der alleinigen Schuldübernahme nicht zugestimmt hat. Und wenn er das merkt, dann wird er es auch tun.

Umgedreht würdest du bestimmt es genauso machen, wenn er dich verlassen würde und du gekränkt wärest und ihn nicht gehen lassen willst.

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Re: Mein Posting ....Wohnung, MV.....???

Antwort von +emfut+ am 29.03.2010, 13:41 Uhr

An den Vermieter vielleicht nicht - aber die Ansprüche vom Ex im Innenverhältnis gegen Dich bleiben davon unberührt. Dein Vermieter will dann wahrscheinlich keine Knete mehr von Dir - aber wenn es Deinen Ex überkommt (und er rechtlich Ahnung hat - oder jemanden kennt, der rechtlich Ahnung hat), dann hat er weiterhin Ansprüche gegen Dich.

Die Vermieter, die einen Teil einer Mietergemeinschaft aus dem MV entlassen, haben meistens keine Ahnung, daß sie das "eigentlich" gar nicht rechtlich sauber können.

Bei WGs ist es üblich, daß der Vermieter einen der WG-Bewohner als "Hauptmieter" hat. Dann ist das der Vertragspartner der Vermieters - und haftet notfalls alleine für die Miete. Die Mietanteile der Mitbewohner kann der Hauptmieter über das "Binnenverhältnis" einfordern - das ist der Verteag zwischen ihm und den Mitbewohnern, quasi ein Untermietvertrag. Diese Untermietverträge zwischen dem Hauptmieter und dem Mitbewohnern kann der Vermieter nicht beeinflussen - es steht nicht in seiner Macht, diese Verträge zu kündigen oder zu ändern.

Bei einem gemeinsamen Mietvertrag sind alle diese Verträge - also der zwischen dem Vermieter und Dir, zwischen dem Vermieter und Deinem Ex, und auch (!!!!) der zwischen Deinem Ex und Dir - quasi zusammengefaßt in einem. Die kann man nicht einseitig (oder zweiseitig) auseinanderdröseln.

Um es in einem Satz zusammenzufassen: Ein Vertrag mit drei Vertragspartnern kann nicht von zweien geändert werden.

Vielleicht mal ein Beispiel:
Du gehst mit Deiner Freundin zu Gucci und sagt: Wir möchten uns gemeinsam eine 2000-Euro-Handtasche kaufen, auf Kreditkarte. Ihr macht aus, daß 1000 Euro von Deiner Kreditkarte abgezogen werden und 1000 Euro von der Deiner Freundin.

Nach einer Woche geht Deine Freundin zurück zu Gucci und sagt: "Ich habe es mir anders überlegt: Ziehen Sie doch bitte die ganzen 2000 Euro von der Kreditkarte meiner Freundin ab."

Könnte der Gucciladenverkäufer das? Nein, könnte er nicht, denn Du hast ja nur für 1000 Euro unterschrieben. Daß Ihr - also Deine Freundin und Du - Euch zerstritten habt und nicht mehr geregelt bekommt, wer wann die Handtasche benutzen darf, ist ja nicht sein Problem - und es ist auch nicht an ihm, das zu lösen.

Alles klar?

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Re: Mein Posting ....Wohnung, MV.....???

Antwort von Dreierbande am 29.03.2010, 13:46 Uhr

Laß dir vom Vermieter schriftlich geben, daß die Kündigung ohne Unterschrift von Ex nicht möglich ist und dann klagst du auf Kündigungszustimmung.

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@Dreierbande

Antwort von Keks10 am 29.03.2010, 13:51 Uhr

ja das habe ich auch online gefunden, werde die klage dann auch einreichen, wenn ich ein anwalt brauche......

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Re:

Antwort von Dreierbande am 29.03.2010, 13:56 Uhr

Mein Anwalt sagte mir, ich brauche als erstes einen neuen Mietvertrag und soll dann die Kündigung notfalls auch ohne Ex schreiben, in dem Fall wird die Vermieterin mir mitteilen, daß sie die Kündigung mangels Ex Unterschrift nicht anerkennt und damit kann ich dann die Klage einreichen, daß Ex seine Unterschrift vom Gericht ersetzt wird. Wenn ich diesen Mietvertrag bekommen sollte für die Wohnung, die ich mir vorhin angesehn habe, dann werd ich das so durchziehn.
Ich wollte aber nochmal abklären beim Anwalt wie das dann ist, wenn Ex meint, die Wohnung noch ramponieren zu müssen (hat er angekündigt) bzw. wenn er geräumt werden müßte (auch das hat er angekündigt), ich möchte ungerne diese Kosten, die ich nicht verursache, an der Backe haben.

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