Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von mf4 am 05.09.2011, 14:05 Uhr

mf4

Das wird immer so gehandhabt, denn es geht um eine BedarfsGEMEINSCHAFT und es zählt das Einkommen aller.
Ich finde es gerechtfertigt... rechtes war es bei mir eine Zeit nicht in voller Höhe, da das KG meines Großen voll bei mir als Einkommen stand obwohl bis zu einer gewissen Einkommengrenze die er als Azubi hatte einen Teil anrechnungsfrei gewesen wäre... dagegen legte ich Einspruch ein und bekam auch recht und eine größere Rückerstattung.

 
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