Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Richie am 07.12.2004, 23:24 Uhr

Moment

Hallo Sandra, hallo Mailady,

jenseits aller Besonderheiten dient der Umgang grundsätzlich dem Kindeswohl.

Es gilt keine Beweislast für Kind und 'Besuchselternteil', daß ein Umgang
kindeswohlförderlich ist. Umgekehrt:
es muß gut begründet sein, einen Umgang auszuschließen oder einzuschränken.
Ein 3-Jähriges zu 'fragen', ob es diesen oder jenen Umgang mit dem Besuchselternteil haben wolle, ist ein Witz, sorry.
Was sollen da die Neugeborenen sagen?
Aah, sie können ja nicht antworten, also kein Umgang?

So kleine Kinder sollten so oft wie möglich Umgang haben, also 2-3 x wöchentlich einige Stunden.
Auch gerade Übernachtungen beim Umgangselternteil sind schon im frühesten Alter für Kinder eine (ur)vertrauensstiftende Bindungs- und Nähemöglichkeit zum anderen Elternteil.

Die verpaßten Möglichkeiten solcher frühen Näheerlebnisse zum Umgangselternteil lassen sich nie mehr nachholen und fördern nur eine clinchhafte Bindung zum Betreuungselternteil, eine Bindung, die
im Heranwachsendenalter Sprengungstendenzen begünstigt.

Also Vorsicht mit solcher Mär von ''Schulalter''!

MfG Richie

 
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