Für alleinerziehende Eltern

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von bleibcoolMama  am 23.10.2015, 18:31 Uhr

Negativbescheinigung - habe grade Ärger damit

der Text lautet:

Sehr geehrte Frau bleibcoolMama,

auf Ihr Ersuchen bestätige ich hiermit, dass für Ihr Kind
Junior bcM

keine Sorgeerklärung nach § 1626 a I Nr. 1 BGB registriert wurde und keine Eintragung erfolgt ist, wonach das Familiengericht den Eltern die gemeinsame elterliche Sorge gem. § 1626 a I Nr. 3 BGB (bzw Art. 224 § 2 III EGBGB in der bis zum 19.05.013 geltenden Fassung) übertragen hat.

Das ist wohl Standard und bisher konnte auch jede zuständige Stelle das richtig deuten obwohl es tatsächlich etwas seltsam formuliert ist.

Also sollte ich wohl den Vorgesetzten verlangen.



Die Dame vom

 
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